Vorsätze sind besser als ihr Ruf

Vorsätze können viel bewirken: Jeder dritte Angestellte hatte sich beim letzten Jahreswechsel berufliche Ziele gesetzt. 84 Prozent derjenigen, die Vorsätze fassten, konnten sie zumindest teilweise verwirklichen. Insgesamt steigt die Tendenz, sich durch Vorsätze selbst zu motivieren. Eine repräsentative forsa-Umfrage der Haufe Akademie belegt den Trend zum guten Vorsatz und zeigt, wo die Hürden liegen.

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Jeder dritte Angestellte fasste berufliche Vorsätze für 2014 (31%). 30 Prozent der Befragten konnte diese Vorsätze komplett in die Tat umsetzen, 54 Prozent wenigstens teilweise. Offensichtlich fällt es vielen Menschen im Beruf leichter, ihre Ziele zu erreichen, als im Privatleben. Klassische Lebensstilvorsätze wie „mehr Sport machen“ schmelzen oft schon vor dem Frühjahr dahin – mit dem Effekt, dass viele ganz darauf verzichten, sich überhaupt etwas vorzunehmen.

Junge, kinderlose Frauen am stärksten zielorientiert

Es fiel den Befragten unterschiedlich schwer, ihre beruflichen Vorsätze zu erfüllen. Fast die Hälfte der 18 bis 29-Jährigen erreichten ihre Ziele vollständig (47 Prozent), aber nur 13 Prozent der über 60-Jährigen. Frauen konnten ihre Vorsätze etwas häufiger komplett verwirklichen als Männer (Frauen 35 Prozent, Männer 25 Prozent), allein Lebende häufiger als Befragte mit Partner oder Familie (allein lebend 36 Prozent, mit Partner 27 Prozent). Das Muster an Zielorientierung ist demnach die junge, kinderlose Frau.

Die häufigsten Hindernisse 
Diejenigen, die ihre Vorsätze nur teilweise oder überhaupt nicht umsetzen konnten, nannten als häufigsten Grund die fehlende Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten: 38 Prozent hätten mehr Unterstützung im Unternehmen benötigt. Jeder Dritte gab an, dass ihm andere Dinge wichtiger waren (34 Prozent), und 22 Prozent hatten keine Zeit zur Umsetzung gefunden. Jeder Fünfte hatte keinen konkreten Plan zur Umsetzung gemacht (19 Prozent). „Damit die guten Vorsätze nicht nach ein paar Wochen vergessen sind oder im Alltagsstress untergehen, ist es wichtig, konkrete Schritte zur Umsetzung zu definieren. Ein Zeitplan mit Zwischenzielen hilft, sie im Blick zu behalten und im laufenden Jahr kontinuierlich daran zu arbeiten. Wer bemerkt, dass er Hilfe benötigt, sollte das im Unternehmen aktiv ansprechen“, rät die Haufe Akademie.

45 Prozent der Befragten gaben an, auch für 2015 berufliche Vorsätze zu fassen – deutlich mehr als für 2014. Unter den jüngeren Angestellten sind es sogar mehr als die Hälfte (18-29 Jahre: 51 Prozent). Vielleicht hat es sich herumgesprochen: Wer sich keine Ziele setzt, der kann auch nirgendwo ankommen.

Alle Jahre wieder: Heiligabend im Büro

Unsere Weihnachtsbräuche führen dazu, dass Heiligabend in den meisten Familien den Höhepunkt der Festtage bildet. Trotz dessen ist dieser Weihnachtstag im Gegensatz zum 25. Und 26.12. kein offizieller Feiertag. Entsprechend viele Arbeitnehmer müssen am Heiligen Abend noch einmal den Weg in ihren Job auf sich nehmen, bevor Sie mit der Familie in die erholsamen Feiertage starten können. Gelten hierbei Sonderregelungen oder ist Heiligabend ein ganz normaler Arbeitstag? Wir bringen Licht ins Dunkle.

Der 24. Dezember ist wie bereits erwähnt grundsätzlich zunächst kein gesetzlicher Feiertag. Entsprechend können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern einfordern, an diesem Tag regulär zu arbeiten. Einzige Ausnahme: Heiligabend fällt auf einen Sonntag. Das gleiche gilt übrigens auch für Silvester. Und: Viele Bundesländer definieren den Heiligen Abend in ihren Feiertagsgesetzen als „Stillen Tag“ bzw. „Stillen Feiertag“. Infolgedessen sind in der Regel der Nachmittag, sowie der Abend geschützt. Genaueres können Sie im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnehmen.

Trotzdem hat diese Regelung nicht zwingend zur Folge, dass ab den Nachmittagsstunden nicht mehr gearbeitet werden darf. Die Gesetzeslage bezieht sich vor allem auf öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die zu diesen Zeiten nur eingeschränkt erlaubt sind. Die Büroarbeit am Schreibtisch fällt nicht unter diese Regelung. Viele Arbeitgeber nehmen jedoch trotzdem Rücksicht und verankern Sonderregelungen im Tarifvertrag. Über die Regelungen sollten Sie sich für Ihr jeweiliges Unternehmen informieren. Für die meisten Bürotätigkeiten gilt Heiligabend somit als arbeitsfreier Tag. In vielen Betrieben dürfen Arbeitgeber dann zu Hause bleiben, ohne einen Urlaubstag zu verlieren. In anderen Branchen wie beispielsweise dem Einzelhandel schließen die Geschäfte meist um die Mittagszeit, sodass Arbeitnehmer den Nachmittag und Abend in jedem Fall frei haben.

Ausgenommen von allen Sonderregelungen und Ausnahmen sind selbstverständlich alle Notdienste und Berufe, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Leider kann der Betrieb hier auch an Heiligabend nicht stillstehen.

Trotz der diffusen Gesetzeslage wünschen wir Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und hoffen Sie können die Tage gemeinsam mit Ihrer Familie genießen.