Welche Zeugnisarten gibt es?
- Normale Zeugnisse: Werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt.
- Zwischenzeugnisse: Enthalten Informationen über den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses
- Einfache Zeugnisse: Beschreibung der Tätigkeitsart und -dauer
- Qualifizierte Zeugnisse: Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, als auch Auszubildende haben das Recht, sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dieses Recht folgt aus § 109 GewO (Gewerbeordnung) und sagt Folgendes aus:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Personaler unterscheiden zwischen einfachen Arbeitszeugnissen und qualifizierten:
Das einfache Arbeitszeugnis
In dem einfachen Arbeitszeugnis werden nur Ihre Personalien, die Art, und die Dauer Ihrer Beschäftigung aufgeführt. Es enthält keinerlei Informationen zu Ihren Tätigkeiten und Aufgaben, sowie jegliche Leistungsbewertung.
Allerdings könnte der zukünftige Arbeitgeber unterstellen, dass Sie schlechte Leistungen vertuschen wollen. Daher sollten Sie stets ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Neben den Standard-Angaben eines einfachen Zeugnisses beinhaltet das qualifizierte Arbeitszeugnis detaillierte Informationen zu Ihren Arbeitsbereichen mit Leistungsbeurteilung. Diese ist gleichzeitig auch die Stellungnahme Ihres Arbeitgebers zu Ihnen als Arbeitnehmer. Sie umfasst unter anderem Aspekte wie Fachwissen, Leistung, Arbeitsqualität und -tempo. Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber nicht schwammig formuliert oder Sie schlecht bewertet. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen und fordern Sie bei Bedarf eine Nachbesserung.
Zeugnis-Formulierungen können in Schulnoten übersetz werden. Hier finden Sie ein Musterbeispiel für solche Äußerungen.
Formulierung | Schulnote |
…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit… | 1 |
…stets zu unseren vollen Zufriedenheit… | 2 |
…zu unserer vollen Zufriedenheit… | 3 |
…zu unserer Zufriedenheit… | 4 |
…im Großen und Ganzen zufrieden… | 5 |
…hat sich bemüht… | 6 |
Mehr über die Geheimcodes der Arbeitgeber im Zeugnis haben wir hier zusammengestellt.
Formalien müssen eingehalten werden
Bereits bei der äußeren Form müssen die Grundlagen beachtet werden:
• Verwenden Sie, sofern möglich, Geschäftspapier mit korrekter Firmenanschrift
• Bei neutralem Papier ist der Firmenstempel erforderlich
• Vermeiden Sie Ausbesserungen, Streichungen, Flecken, „Eselsohren“ etc.
• Ausstellungsdatum und das angegebene Datum müssen übereinstimmen
• Der Arbeitgeber muss nicht zwingend unterschreiben, auch andere Personen mit den Kürzeln „ppa.“ oder „i.V.“ dürfen unterzeichnen
• Einfaches Arbeitszeugnis: ausführliche Darstellung von Art und Qualität der Tätigkeiten
• Qualifiziertes Arbeitszeugnis: zusätzlich zu der ausführlichen Darstellung der Art und Qualität der Tätigkeiten, werden die Leistungen und Führungseigenschaften thematisiert
Aufbau des Arbeitszeugnisses
• Eingangssatz (Name, Geburtsdaten, Tätigkeitsbezeichnung, Dauer des Arbeitsverhältnisses)
• Positions- und Aufgabenbeschreibung
• Leistungs- und Erfolgsbeurteilung
• Beurteilung des Sozialverhaltens
• Schlusssatz (Erklärung der Trennung, Danksagungen, Zukunftswünsche etc.)
Der Inhalt muss in jedem Fall wahrheitsgemäß sein, sollte gleichzeitig aber auch vom Wohlwollen des Arbeitgebers geprägt sein. Sie sollten einmalige Geschehnisse nicht unbedingt in den Text mit einfließen lassen, sondern Ihre Beurteilung sollte einen guten Überblick über die gesamte Zeit geben. Das Arbeitszeugnis muss sich auf arbeitsbezogene Tatsachen beziehen und negative Äußerungen dürfen nur dann erwähnt werden, wenn sie auch nachweisbar sind.
D.h. nicht, dass schwache Leistungen des Arbeitnehmers als gut beschrieben werden dürfen. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass der Arbeitgeber sehr gute Leistungen nicht als schlecht bewerten darf. Bei einem Verstoß gegen die Ausstellung eines wahrheitsgemäßen Arbeitszeugnisses, kann der neue Arbeitgeber gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber, Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die persönliche Meinung muss zweitrangig sein. Sie sollten den Text wirklich aus Arbeitgebersicht schreiben und sich nur auf arbeitsrelevante Dinge beziehen. Bedenken Sie dabei, dass Sie durch Ihre Beurteilung den weiteren beruflichen Werdegang Ihres ehemaligen Angestellten maßgeblich beeinflussen können.
Was tun, wenn das Zeugnis verweigert wird?
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Kommt ein Arbeitgeber dieser Rechtspflicht nicht nach, können Arbeitnehmer gerichtlich dagegen vorgehen und den Arbeitnehmer auf Ausstellung eines Zeugnisses verklagen. Für die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses müssen Sie das Arbeitsgericht darüber in Kenntnis setzen, in welcher Zeit Sie beschäftigt waren und was genau Ihr Aufgabenbereich war.
Wann können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen?
Grundsätzlich können Arbeitnehmer problemlos ein Zwischenzeugnis verlangen. Es bedarf demnach keiner besonderen Begründung. Eine Ausnahme besteht nur bei Angestellten des öffentlichen Dienstes. Diese dürfen nur aus triftigen Gründen ein Arbeitszeugnis anfordern.