Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildung und politische Bildung steht in Berlin Arbeitnehmern, Heimarbeitern, Behinderten innerhalb von Maßnahmen zur Eingliederung ins Berufsleben sowie Auszubildenden (nur für politischen Bildung) zu, sofern das Arbeitsverhältnis bereits ein halbes Jahr besteht. Beansprucht werden können zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Vor ihrem 25. Geburtstag stehen Arbeitnehmern sogar zehn Tage pro Jahr bei voller Lohnfortzahlung zu. In jedem Fall muss der Arbeitgeber den Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Veranstaltung erhalten. Die Entscheidung über den Antrag muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Eine Ablehnung ist nur aufgrund von zwingenden betrieblichen Belangen wie beispielsweise dem Vorrang von Urlaubsansprüchen anderer Arbeitnehmer aus sozialen Gesichtspunkten möglich.