- geringfügig Beschäftigte
- abhängig Beschäftigte
- Berufsrückkehrende
- Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nach Beginn der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung
Darüber hinaus muss der ständige Wohnsitz oder die Arbeitsstelle in Rheinland-Pfalz sein, bei Selbstständigen muss sich der Sitz des Betriebes in Rheinland-Pfalz befinden. Der Sinn des QualiSchecks besteht in der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Daher sind Personen, die eine Erstausbildung absolvieren, an einer Universität immatrikuliert sind oder noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Persönlichkeits-, Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz dienen. Auch berufsbezogene Weiterbildungen fallen in das Förderprogramm, solange die Weiterbildung nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss dem Erhalt in einem angestrebten oder ausgeübten Beruf dient. Der QualiScheck kann nur zu Weiterbildungen beantragt werden, zu denen sich der Interessierte sich nicht schon angemeldet hat.