Für die Zulassung Kursen im Rahmen eines Fernstudium ist in Deutschland die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zuständig.
Jeder zulassungspflichtige Fernkurs, der den Richtlinien der ZFU entspricht und diese Zulassung erhalten hat (u.a. Prüfung ob das angegebene Lernziel mit dem Kurs erreicht wird), erhält eine Zulassungsnummer, die im Kursprogramm aufgeführt werden muss.
Zertifizierte Kurse garantieren damit, ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Kosten und Risiko, ein dreimonatiges Kündigungsrecht jederzeit nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Abschluss des Vertrages und gleichbleibende Studiengebühren während der gesamten Laufzeit des Fernkurses.