Was passiert bei ArbeitsunfÀhigkeit?
Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind die Rechte der Arbeitnehmer geregelt. Das EZFG schĂŒtzt Arbeiter und Angestellte und sogar BeschĂ€ftigte, die von zu Hause aus arbeiten.  Auch TarifvertrĂ€ge, Betriebsvereinbarungen und ArbeitsvertrĂ€ge beinhalten wichtige Regelungen, auf die Sie im Fall einer Erkrankung Bezug nehmen können. Das Anrecht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen und kann unter keinen UmstĂ€nden ausgeschlossen werden. FĂŒr freie Mitarbeiter und SelbstĂ€ndige gilt das EZFG allerdings nicht.
Welche Voraussetzungen mĂŒssen fĂŒr Entgeltfortzahlung bei Krankheit erfĂŒllt sein?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn die Voraussetzung aus § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG erfĂŒllt werden:
- Erkrankung des Arbeitnehmers: Darunter wird ein körperlicher oder geistiger Zustand verstanden, der es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die geforderte Leistung zu erbringen.
- ArbeitsunfÀhigkeit des Arbeitnehmers: Kommt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit zu verrichten.
- Ursache der ArbeitsunfĂ€higkeit: Die Abwesenheit am Arbeitsplatz muss etwas mit Ihrer Krankheit zu tun haben, d.h. die alleinige Ursache fĂŒr die ArbeitsunfĂ€higkeit sein.
- Kein âVerschuldenâ des Arbeitnehmers: Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sein krankheitsbedingtes Fehlen nicht zu verschulden hat.
Die Rechtsprechung sagt dazu:
Ein Arbeitnehmer hat eine Krankheit selbst verschuldet, wenn ein gröblicher Verstoà gegen das von einem verstÀndigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten gegeben ist und das AbwÀlzen dessen Folgen auf den Arbeitgeber unbillig wÀre.
Wie lange erhÀlt man bei Krankheit Entgeltfortzahlung?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet dem Arbeitnehmer sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage lang den Lohn weiterhin zu zahlen. Voraussetzung ist die Implementierung der vier Bedingungen (s.o.). Der Arbeitnehmer hat nach Ablauf der Frist, die Möglichkeit Krankengeld von der Krankenkasse anzufordern.
Wenn Sie als Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung sechs Wochen arbeitsunfÀhig sind und nach Ablauf dieser Zeit wieder arbeiten, aber nach zwei Wochen wegen einer anderen Krankheit wieder ausfallen, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen. Werden Sie aber wÀhrend der ersten Erkrankungsphase nochmals arbeitsunfÀhig, entfÀllt hingegen der Anspruch auf eine erneute Entgeltfortzahlung von sechs Wochen. Ein weiterer Ausschlussgrund ist, wenn Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit oftmals von der Arbeit fernbleiben. Zwischen den einzelnen Fehlzeiten, muss mindestens ein halbes Jahr liegen, damit die Entgeltfortzahlung weiterhin gelten kann.
Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?
Der Betrag der Entgeltfortzahlung ist genauso hoch wie der Arbeitslohn, den Sie fĂŒr die vollbrachte Arbeitsleistung bekommen hĂ€tten. Allerdings werden Ăberstunden nicht vergĂŒtet, es sei denn im Tarif- oder Arbeitsvertrag wurde eine solche Vereinbarung festgelegt.
Was mĂŒssen Sie bei der Krankmeldung beachten?
Erscheinen Sie als Arbeitnehmer aus gesundheitlichen GrĂŒnden nicht am Arbeitsplatz, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzĂŒglich darĂŒber in Kenntnis zu setzen. In der Regel genĂŒgt ein Anruf im Unternehmen, bei dem Sie Ihrem Vorgesetzten nur sagen mĂŒssen wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfĂ€hig bleiben. Wenn die Abwesenheit lĂ€nger als drei Tage dauern wird, mĂŒssen Sie am nĂ€chsten Tag eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung einreichen.
Was passiert wenn Sie die Àrztliche Bescheinigung nicht vorlegen?
Liegt kein Àrztliches Attest beim Arbeitgeber vor, kann die Entgeltfortzahlung laut § 7 Abs.1 EFZG abgelehnt werden. Der Arbeitnehmer kann aber noch die Bescheinigung nachreichen, sodass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nachtrÀglich bezahlen muss.
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