Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit?
Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind die Rechte der Arbeitnehmer geregelt. Das EZFG schützt Arbeiter und Angestellte und sogar Beschäftigte, die von zu Hause aus arbeiten. Auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge beinhalten wichtige Regelungen, auf die Sie im Fall einer Erkrankung Bezug nehmen können. Das Anrecht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen und kann unter keinen Umständen ausgeschlossen werden. Für freie Mitarbeiter und Selbständige gilt das EZFG allerdings nicht.
Welche Voraussetzungen müssen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit erfüllt sein?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn die Voraussetzung aus § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG erfüllt werden:
- Erkrankung des Arbeitnehmers: Darunter wird ein körperlicher oder geistiger Zustand verstanden, der es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die geforderte Leistung zu erbringen.
- Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers: Kommt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit zu verrichten.
- Ursache der Arbeitsunfähigkeit: Die Abwesenheit am Arbeitsplatz muss etwas mit Ihrer Krankheit zu tun haben, d.h. die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.
- Kein „Verschulden“ des Arbeitnehmers: Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sein krankheitsbedingtes Fehlen nicht zu verschulden hat.
Die Rechtsprechung sagt dazu:
Ein Arbeitnehmer hat eine Krankheit selbst verschuldet, wenn ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten gegeben ist und das Abwälzen dessen Folgen auf den Arbeitgeber unbillig wäre.
Wie lange erhält man bei Krankheit Entgeltfortzahlung?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet dem Arbeitnehmer sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage lang den Lohn weiterhin zu zahlen. Voraussetzung ist die Implementierung der vier Bedingungen (s.o.). Der Arbeitnehmer hat nach Ablauf der Frist, die Möglichkeit Krankengeld von der Krankenkasse anzufordern.
Wenn Sie als Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung sechs Wochen arbeitsunfähig sind und nach Ablauf dieser Zeit wieder arbeiten, aber nach zwei Wochen wegen einer anderen Krankheit wieder ausfallen, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen. Werden Sie aber während der ersten Erkrankungsphase nochmals arbeitsunfähig, entfällt hingegen der Anspruch auf eine erneute Entgeltfortzahlung von sechs Wochen. Ein weiterer Ausschlussgrund ist, wenn Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit oftmals von der Arbeit fernbleiben. Zwischen den einzelnen Fehlzeiten, muss mindestens ein halbes Jahr liegen, damit die Entgeltfortzahlung weiterhin gelten kann.
Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?
Der Betrag der Entgeltfortzahlung ist genauso hoch wie der Arbeitslohn, den Sie für die vollbrachte Arbeitsleistung bekommen hätten. Allerdings werden Überstunden nicht vergütet, es sei denn im Tarif- oder Arbeitsvertrag wurde eine solche Vereinbarung festgelegt.
Was müssen Sie bei der Krankmeldung beachten?
Erscheinen Sie als Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Arbeitsplatz, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. In der Regel genügt ein Anruf im Unternehmen, bei dem Sie Ihrem Vorgesetzten nur sagen müssen wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig bleiben. Wenn die Abwesenheit länger als drei Tage dauern wird, müssen Sie am nächsten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
Was passiert wenn Sie die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegen?
Liegt kein ärztliches Attest beim Arbeitgeber vor, kann die Entgeltfortzahlung laut § 7 Abs.1 EFZG abgelehnt werden. Der Arbeitnehmer kann aber noch die Bescheinigung nachreichen, sodass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nachträglich bezahlen muss.
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