Ein Auslandaufenthalt ist immer mit Kosten verbunden. Damit der Traum vom großen Abenteuer auch bei begrenztem Budget Wirklichkeit werden kann, solltest du dich rechtzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Möglicherweise erfüllst du sogar die Bedingungen für Auslands-BAföG. Hier erfährst du, für welche Arten von Auslandsaufenthalt BAföG grundsätzlich in Frage kommt, wie hoch die Förderung ist und was du sonst noch rund um die Beantragung wissen musst.
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Auslands-BAföG für den Auslandsaufenthalt beantragen – allgemeine Voraussetzungen
Grundsätzlich kommt Auslands-BAföG für dich in Frage, wenn du einen Schüleraustausch oder ein mindestens zwölfwöchiges Auslandspraktikum planst. Zu den allgemeinen Bedingungen zählt, dass du die die deutsche oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit besitzt und sich dein Hauptwohnsitz auch während deines Auslandsaufenthalts in Deutschland befindet.
Da für das Auslands-BAföG weniger strenge Voraussetzungen gelten, hast du – selbst wenn du kein Inlands-BAföG beanspruchen kannst – gute Chancen auf diese Förderung. Die Hälfte der gewährten Zuschläge wird als Zuschuss ausbezahlt, die andere Hälfte erhältst du als zinsloses Darlehen.
Unbedingt beachten: Aufgrund relativ langer Bearbeitungszeiten solltest du deinen Antrag auf Auslands-BAföG mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn deines Schüleraustausches oder Auslandspraktikums stellen.
Auslands-BAföG bei Schüleraustausch
Damit ein Schüleraustausch oder ein High School-Aufenthalt förderberechtigt ist, muss er mindestens sechs Monate dauern. Die maximale Förderdauer beträgt ein Schuljahr. Stattfinden darf der Schüleraustausch bei insgesamt 12 Schuljahren frühestens in der 10. Klasse, bei 13 Schulen ab der 11. Klasse. Auf die Inlandsschulbildung muss der Schüleraustausch nicht angerechnet werden. Er kann also auch als „Bonus-Jahr“ eingeschoben werden.
Die maximale Förderhöhe bei einem Schüleraustausch beträgt 464 Euro pro Monat. Wie hoch das Auslands-BAföG im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der ebenfalls noch in Ausbildung befindlichen Geschwister ab. Zusätzlich erhalten Förderberechtigte einen Reisekostenzuschlag von 500 Euro für einen Schüleraustausch innerhalb Europas oder 1.000 Euro für ein High School Year außerhalb Europas.
Auslands-BAföG für das Auslandspraktikum
Grundsätzlich ist ein Auslandspraktikum weltweit förderberechtigt, wenn es mindestens 12 Wochen dauert und es für die Ausbildung verpflichtend und zumindest dringend angeraten ist. Ob dein Auslandspraktikumdie Anforderungen der Prüfungsordnung erfüllt, solltest du daher vorab bei der zuständigen Ausbildungs- oder Prüfungsstelle abklären.
Der mögliche Höchstsatz bei Auslands-BAföG liegt bei 649 Euro monatlich für den Grundbedarf. Dazu kommen eventuell ein Zuschlag von 71 Euro für deine Auslandskrankenversicherung und ein Reisekostenzuschlag von 500 Euro innerhalb und 1.000 Euro außerhalb Europas.
Unter Umständen kannst du auch Freiwilligenarbeit als Praktikum für dein Studium anerkennen lassen und dafür erfolgreich Auslands-BAföG beantragen. In diesem Fall solltest du ebenfalls Rücksprache mit deinem Prüfungsamthalten. Denkbar wäre beispielsweise, während des Pädagogik-Studiums als Volontär im Bereich Unterricht oder Kinderbetreuung zu arbeiten.
Ebenso ist es möglich, im Rahmen von Work and Travel ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Förderberechtigt ist dann aber nur der jeweilige Zeitraum von mindestens 12 Wochen.
Auslands-BAföG im Überblick:
- Auslands-BAföG oft auch dann möglich, wenn kein Anspruch auf Inlands-BAföG besteht
- Schüleraustausch und Auslandspraktikum förderberechtigt
- 50 % als Zuschuss und 50 % als zinsloses Darlehen
- tatsächliche Höhe der Förderung von verschiedenen Faktoren abhängig