Kompetenzen erweitern
Grundsätzliches Ziel von Weiterbildungen ist es, methodische, fachliche und soziale Kompetenzen von Arbeitnehmern zu fördern und weiterzuentwickeln. Die methodische Kompetenz bezieht sich dabei auf Fähigkeiten, Informationen zu beschaffen, richtig zu verwenden und dementsprechend eigenständig Problemlösungen zu entwickeln.
Die Fachkompetenz bezieht sich auf die Kenntnisse über Fakten und Entwicklungen innerhalb der Branche. Bei der Entwicklung der sozialen Kompetenz geht es vorrangig um die Schulung von Soft Skills, welche für den beruflichen Erfolg immer entscheidender werden.
Die Methoden, derer sich die Personalbildung bedient, können aktive oder passive Methoden sein. Sie können sich auf einzelne Lernende beziehen oder auf Gruppen. Es gibt Bildung am Arbeitsplatz oder Bildung außerhalb des Arbeitsplatzes.
Training off-the-job
Die Bildung außerhalb des Arbeitsplatzes wird auch als Training off-the-job bezeichnet. Der Vorteil hierbei: Maßnahmen, die außerhalb des gewohnten Arbeitsumfeldes stattfinden, sind nicht den Zwängen des Arbeitsplatzes unterworfen.
Dementsprechend können sie sehr individuell, entsprechend den Bildungserfordernissen gestaltet werden. Neben langfristigen Maßnahmen, wie Seminaren, Kursen und Fernstudiengängen zählen hierzu auch folgende Methoden:
- Vorlesungsmethode
- Lehrgespräch, Konferenz
- Programmierte Unterweisung (z. B.Web Based Trainings)
- Fallstudie, Rollenspiel, Planspiel
Training on-the-job
Beim Training-on-the-job wird der Mitarbeiter nicht in einem externen Seminar, sondern firmenintern, direkt am Arbeitsplatz geschult. Durch diese Bildung am Arbeitsplatz lernt der Mitarbeiter die praktischen Bedingungen direkt „vor Ort“ kennen. Er erhält somit die Möglichkeit, sich im Unternehmen selbst praktische Erfahrungen anzueignen. Folgende Möglichkeiten diese interne Form der Weiterbildung umzusetzen gibt es:
- Planmäßige Unterweisung
- Leittextmethode (Ausbildung)
- Übertragung begrenzter Verantwortung
- Übertragung von Sonderaufgaben
- Job Rotation (Arbeitsplatzwechsel)
Die Job Rotation ist ein systematischer Arbeitsplatz- oder Aufgabenwechsel innerhalb eines Arbeitssystems. Erfolgt dieser Wechsel innerhalb eines Anforderungsniveaus spricht man auch von Tätigkeitserweiterung (Job-Enlargement). Handelt es sich um Tätigkeiten in unterschiedlich hohen Anforderungsniveaus so spricht man von Arbeitsbereicherung (Job-Enrichment).
Wer hat Anspruch auf Fortbildung und worauf sollte man achten?
Eine berufliche Fortbildung ist anders als die Berufsausbildung nicht geregelt. Fortbildungen werden durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bestimmt.
Rechte und Pflichten finden sich daher in einem erweiterten Fortbildungsvertrag. Solange Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen keine Fortbildung vorsehen, besteht kein allgemeiner Anspruch. Der Arbeitgeber muss also nicht für eine Fortbildung aufkommen.
Kann Bildungsurlaub für eine berufliche Fortbildung genommen werden?
Die meisten Bundesländer haben eine landesgesetzte Regelung über Bildungsurlaub. Soweit Anspruch besteht, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet neben dem eigentlichen Urlaub eine bezahlte Freistellung zu gewährleisten.
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen bestehen keine Bildungsurlaubgesetze.
Darauf müssen Sie beim Fortbildungsvertrag achten!
Die wichtigsten Pflichten müssen von beiden Parteien geregelt sein. Der Arbeitgeber muss für die mit der Fortbildung verbundenen Kosten (Lehrgangkosten, Reise- und Übernachtungskosten, als auch bei Freistellung Kosten für den Lebensunterhalt) aufkommen. Der Arbeitnehmer hat die Hauptpflicht, sich um eine erfolgreiche Fortbildung zu bemühen.
Wann endet das Fortbildungsverhältnis?
Das Fortbildungsverhältnis endet nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung, wenn der Arbeitnehmer die Prüfungen nicht bestanden hat. Ist die Fortbildung unbefristet, endet sie nach erfolgreicher Beendigung. Eine Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Bei wichtigen Gründen kann außerordentlich gekündigt werden.
Wann kann der Arbeitgeber die Fortbildungskosten zurückverlangen?
Der Arbeitgeber investiert bei einer Fortbildung in seinen Arbeitnehmer. Dieser muss bemüht sein, sie erfolgreich abzuschließen. Darüber hinaus sollen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum zugutekommen.
Arbeitgeber regeln daher, dass der Arbeitnehmer die Kosten zurückzahlen muss, wenn:
- die Fortbildung vorzeitig abgebrochen wird
- das Arbeitsverhältnis vor einem festgelegten Zeitpunkt abgebrochen wird.
Voraussetzungen & Vorbereitung
Wichtig für jedes Gespräch: Die Vorbereitung
Informieren Sie sich umfassend über die Möglichkeiten beruflicher Weiterbildung in Ihrem Bereich. Dazu sollten Sie sich zunächst recherchieren, wie die Weiterbildung aufgebaut sein könnte. Das Angebot wird hier immer breiter. Sie haben die Wahl zwischen Seminaren, Wochenendkursen, einem Abend- oder Fernstudium. Mit dem technologischen Fortschritt steigt außerdem die Zahl an Onlinekursen und Webinaren. Jede dieser Möglichkeiten bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile. Diese sollten Sie kennen. Anschließend geht es an die Tiefenrecherche: Welche Inhalte bieten die verschiedenen Angebote? Welcher Zeitaufwand ist gefragt? Wie lassen sich Beruf und Weiterbildung verknüpfen?
Seien Sie sich Ihrer Sache sicher
Bevor Sie nun das Gespräch mit Ihrem Chef suchen, sollten Sie noch einmal in sich gehen und sich fragen, ob Sie die Weiterbildung wirklich wollen. In der Regel ist diese nicht nur mit der Chance auf berufliches Fortkommen und Aufstieg verbunden, sondern auch mit viel Stress, einigen Nachtschichten und Verzicht auf Freizeit und Freunde.
Prüfen Sie ob Sie auch in Ihrem privaten Umfeld Rückendeckung für die kommenden Stressphasen haben und fragen Sie sich, ob Sie ein Mehr an Belastung gut meistern können. Sollten Sie hiervon überzeugt sein, müssen Sie nur noch Ihren Chef überzeugen. Hierbei geht es einerseits um das grundsätzliche „Ja“ zur Weiterbildung, aber auch um das Schaffen von Verständnis. Beispielsweise könnte es dazu kommen, dass Sie für kommende Prüfungen einzelne Arbeitstage brauchen oder zumindest die Chance auf flexible Arbeitszeiten. Zudem wäre es wünschenswert auch finanzielle Unterstützung zu erhalten, da die Fortbildungsangebote oft teuer sind.
Wie sage ich es dem Chef?
Durch Weiterbildungen haben Sie nicht nur die Möglichkeit Ihren Lebenslauf aufzuwerten sondern auch die Qualifikation für einen neuen Job zu erreichen.
So schlagen Sie also 2 Fliegen mit einer Klappe. Aber wie sagen Sie Ihrem Chef dass Sie eine Weiterbildung machen möchten? Vor allem wenn man die Preise für die meisten Kurse anschaut sinkt der Mut das Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Der „Arbeitsausfall“ ist da aus Sicht des Chefs auch nicht gerade ein Pluspunkt für einen Kurs.
Machen Sie sich vorher Gedanken wie Sie Ihre Argumente sinnvoll vorbringen, genügend pro Argumente gibt es bestimmt! Seien Sie nicht zurückhaltend fordern Sie Ihr Recht auf Weiterbildung ein. Das bringt für Ihren Chef auch viele Vorteile.
Argumentationsideen für Ihre Weiterbildung. Wichtig ist, dass Sie sich sinnvolle, qualitativ hochwertige Kurse suchen und nicht alles vorschlagen einfach um eine Weiterbildung zu machen. Zeigen Sie Ihr Engagement.
- Höhere Qualifikation der Mitarbeiter
- Produktivitätssteigerung durch besseres Know How
- Mehr Motivation durch höhere Wertschätzung
- Neue Trends können erlernt und umgesetzt werden
- Weiterbildungskosten werden abgesetzt
- Übernahme von oder Unterstützung bei anderen Tätigkeitsfeldern
- Weitergabe Ihres neuen Wissens an Kollegen
Angbote an Weiterbildungsmöglichkeiten: