Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub klingt irgendwie nach „Buch lesen im Schatten der Palme am Meer“, ganz so ist das aber natürlich leider nicht. Urlaub bedeutet in diesem Fall nicht Erholung, sondern eine Freistellung von der Arbeit, damit sie sich fortbilden können. Es handelt sich um fünf Tage im Jahr, an denen man für eine Weiterbildung freigestellt werden kann.
Das Seminar bezahlt man selber, während der Arbeitgeber einem wie im bezahlten Urlaub oder im Krankheitsfall weiterhin den normalen Lohn zahlt. In vielen Branchen ist es so, dass sich wegen fortschreitender Forschung und Entwicklung plötzlich neue Themenbereiche auftun oder Wissen plötzlich veraltet ist. Willst man hier am Puls der Zeit bleiben, sind Fortbildungen unabdingbar.
Kann man jedes Seminar belegen?
Da einen der Arbeitgeber während des Bildungsurlaubs weiterhin bezahlt, sollte der Weiterbildungskurs natürlich schon im weitesten Sinne mit dem eigenen Job zu tun haben. Sind sie zum Beispiel Ingenieur und das Unternehmen hat soeben nach Frankreich expandiert, können sie locker eine Woche Französisch-Intensivkurs anerkannt bekommen.
Möchten sie hingegen einen Crashkurs als Yogalehrer machen, hat der Chef keinen Mehrwert davon, deshalb wird der Kurs nicht anerkannt werden. Und auch bei Seminaren, die thematisch passen, solltest man noch einmal selbst überprüfen, ob sie anerkannt werden können – egal, was der Veranstalter sagt.
Keine einheitliche Regelung
Ursprünglich hätte es einmal eine einheitliche Regelung zum Thema Bildungsurlaub für ganz Deutschland geben sollen. Leider ist nie ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden, und so haben jetzt alle Bundesländer bis auf Bayern und Sachsen ihre eigenen gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema. In Bayern und Sachsen hingegen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. In den meisten Ländern wird die Freistellung nur einem gewissen Prozentsatz der Angestellten pro Jahr erlaubt.
Vor Beantragung des Bildungsurlaub ist es ratsam, sich die gesetzlichen Regelungen des jeweils relevanten Bundeslandes anzusehen. Für Angestellte gelten fünf Tage (bei Vollzeit, bei einem Teilzeitjob sinkt der Anspruch prozentual) Bildungsurlaub. Landesbeamte hingegen haben im Großteil der Bundesländer keinen Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern nur ohne Lohnfortzahlung. Achtung: Wenn man in einem Bundesland lebt und in einem anderen arbeitet, gelten die Regelungen desjenigen Landes, in dem man seinem Beruf nachgeht.
Erst einmal mit dem Chef sprechen
Am einfachsten ist es, wenn man zuerst deinen Chef fragt und ihn auf das Thema vorbereitet. Ein Antrag, ganz ohne dass man seine Pläne angesprochen hat, kann sonst etwas überrumpelnd wirken. Viele Chefs sind nicht daran gewöhnt, dass ihre Angestellten den Bildungsurlaub nutzen wollen, und kennen sich nur wenig mit dem Thema aus. Haben sie sich an den Gedanken gewöhnt, zeigen sich sie aber oft umgänglich und hilfsbereit.
So beantragt man Bildungsurlaub
Haben sie mit ihrem Chef gesprochen, können sie sich über das Weiterbildungsangebot informieren. Bei interessanten Seminaren überprüfen sie am besten, ob diese anerkannt werden. Dann prüfen sie, welche Fristen in dem jeweiligen Bundesland für den Antrag gelten: Vier bis sechs Wochen im Voraus sollte man den Antrag schon eingereicht haben.
Dem Antrag auf Freistellung musst man die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan hinzufügen. Um diese Dokumente zu bekommen, musst man sich erst anmelden. Da in diesem Fall immer noch das Risiko besteht, dass der Chef ablehnen könnte, solltest man darauf achten, dass man gegebenenfalls die Anmeldung ohne Verluste widerrufen kann.
Bescheinigungen und Bestätigungen
Lassen sie sich schriftlich bestätigen, dass und an welchem Datum sie den Antrag eingereicht haben. So stellen sie sicher, dass der Chef den Antrag fristgerecht prüfen und ihm stattgeben kann oder ihn ablehnen muss. Und nach dem Seminar reichen sie unverzüglich die Teilnahmebescheinigung beim Arbeitgeber ein. Sorgen sie für einen reibungslosen Ablauf, wird der Vorgesetzte im nächsten Jahr eher wieder bereit sein, sie zur Fortbildung freizustellen. Schließlich profitiert er selbst auch von gut ausgebildeten Fachkräften im Arbeitsalltag.
Achtung: Bildungsurlaub ist nicht gleich Bildungsurlaub!
Viele Broschüren locken in exotische Länder zum Bildungsurlaub: Hier werden Sprachkurse und hochwertige Führungen mit einheimischen Fachkräften angeboten. In einem solchen Urlaub lernst man zwar jede Menge, aber das hat nichts mit der gesetzlichen Freistellung eines Angestellten zur Fortbildung zu tun, von der auch die Firma profitiert.
Einen solchen Urlaub müsste man also in seiner Freizeit durchführen. Allerdings wären fünf Tage für ein solches Programm auch etwas zu wenig Zeit, und der Nutzen für den Arbeitgeber ist in den meisten Fällen auch nicht direkt begründbar.
Regeln zum Bildungsurlaub nach Bundesland
- Bildungsurlaub Baden-Württemberg
- Bildungsurlaub Berlin
- Bildungsurlaub Brandenburg
- Bildungsurlaub Bremen
- Bildungsurlaub Hamburg
- Bildungsurlaub Hessen
- Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
- Bildungsurlaub Niedersachsen
- Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen
- Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz
- Bildungsurlaub Saarland
- Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt
- Bildungsurlaub Schleswig-Holstein
- Bildungsurlaub Thüringen