Bildungsurlaub wird in Hessen für berufliche Weiterbildung, politische Bildung sowie die Qualifizierung für ein Ehrenamt gewährt. Grundsätzlich Anspruch darauf haben Arbeiter und Angestellte, Heimarbeiter, Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten und Auszubildende (nur für politische Bildung). Das Beschäftigungsverhältnis muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens sechs Monate bestehen und der Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen liegen. Maximal stehen den Berechtigten fünf Arbeitstage pro Jahr zu. Möchten sie ihre Ansprüche in das folgende Kalenderjahr mitnehmen, muss ein entsprechender Antrag bis zum 31. Dezember schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Die Lohnfortzahlung entspricht der des Erholungsurlaubs. Eingereicht werden muss der Antrag auf Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor der geplanten Freistellung. Dann hat der Arbeitgeber drei Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Zu den wenigen erlaubten Ablehnungsgründen zählt beispielsweise, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits über ein Drittel der Belegschaft Bildungsurlaub genommen hat.
Eine besondere Regelung in Hessen: Zusätzliche fünf Tage unbezahlter Bildungsurlaub steht Beschäftigten zu, die an anerkannten Bildungsveranstaltungen pädagogisch mitwirken.