In Mecklenburg-Vorpommern können Beschäftigte und Auszubildende, die mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, „Bildungsfreistellung“ für berufliche Weiterbildung, politische Bildung sowie Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts beantragen. Maximal werden fünf Arbeitstage pro Jahr gewährt. Auszubildende haben höchstens Anspruch auf fünf Arbeitstage während ihrer gesamten Ausbildung. Die Lohnfortzahlung erfolgt in dieser Zeit ohne Abschlag. Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss den Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn erreichen. Dieser muss dann bis spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Bildungsveranstaltung darüber entscheiden. Den Antrag ablehnen oder die Genehmigung nachträglich zurückziehen darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen.
Eine besondere Regelung in Mecklenburg-Vorpommern: Stellen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für politische Bildung oder eine Maßnahme, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts qualifiziert, frei, erhalten sie auf Antrag vom Land 110 Euro pro Tag. Im Falle einer beruflichen Weiterbildung reduziert sich die Erstattung auf 55 Euro pro Tag der Freistellung.