Bildungsurlaub gibt es in Bremen für allgemeine, berufliche und politische Weiterbildung. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, Heimarbeiter, Beschäftigte in anerkannten Behinderten-Werkstätten und Auszubildende, die seit wenigstens einem halben Jahr in einem Arbeitsverhältnis sind. Außerdem können Nicht-Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten in Bremen gemeldet sind, Bildungsurlaub beantragen. Bei voller Lohnfortzahlung können berechtigte Personen bis zu zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nehmen. Dafür müssen sie spätestens vier Wochen vor dem Start der Weiterbildung einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Dieser hat dann 14 Tage Zeit, den Bescheid auszustellen. Eine Ablehnung ist nur aus zwingenden betrieblichen Belangen möglich.
Zwei Besonderheiten gibt es in Bremen:
1. Erhält der Arbeitnehmer Beihilfe oder einen Zuschuss als Ersatz für Einkommensverluste, muss er diesen Betrag an den Arbeitgeber weiterleiten.
2. Seeleute können in Bremen Bildungsurlaub beantragen, wenn ihre Reederei den Sitz in der Freien Hansestadt hat, Bremen der Heimathafen des Schiffes ist oder das Schiff unter deutscher Flagge fährt.