Wer als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Heimarbeiter mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis steht, hat in Brandenburg Anspruch auf „Bildungsfreistellung“ für berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung. Maximal können bei voller Lohnfortzahlung bis zu zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren genommen werden.
Den Antrag muss der Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Danach hat er 14 Tage Zeit, den Antrag zu bewilligen. Eine Ablehnung ist nur aus zwingenden betrieblichen Gründen möglich – beispielsweise, wenn die Gesamtzahl der für Bildungsfreistellung bewilligten Arbeitstage das 2,5-Fache der Beschäftigtenzahl überschreitet.