Bildungsurlaub gibt es in Hamburg für berufliche Weiterbildung, die Qualifizierung für ein Ehrenamt und politische Bildung. Dafür müssen Arbeiter und Angestellte, Auszubildende und Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten ihren Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben und das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Maximal sind für Bildungsmaßnahmen zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren vorgesehen. Wer sein Kontingent nicht voll ausschöpft, kann die Ansprüche in die darauffolgenden zwei Jahre mitnehmen – jedoch nur für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, deren Ziel ein anerkanntes Zertifikat ist.
Die Höhe der Lohnfortzahlung orientiert sich an dem durchschnittlichen Entgelt in den 13 Wochen vor der Freistellung. Den Antrag, der mindestens sechs Wochen vor dem Start der Weiterbildung beim Arbeitgeber eingehen muss, kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
Eine besondere Regelung in Hamburg: Der Arbeitnehmer ist angehalten, sich um Zuschüsse und Beihilfen für die gewünschte Veranstaltung zu bemühen. Der bewilligte Betrag wird dann auf das Entgelt angerechnet.