In Sachsen-Anhalt beschränkt sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung auf die berufsspezifische Weiterbildung. Beantragen können sie Arbeiter, Angestellte, Heimarbeiter und Auszubildende, die entweder in Sachsen-Anhalt arbeiten oder deren Arbeitgeber seinen Hauptsitz in Sachen-Anhalt hat. Zudem muss das aktuelle Arbeitsverhältnis schon mindestens sechs Monate bestehen und der Betrieb zum Stichtag am 30. April des laufenden Jahres mehr als fünf Angestellte zählen.
Eine Bildungsfreistellung wird für maximal fünf Arbeitstage pro Jahr gewährt, wobei die Berechtigten auch den Anspruch von zwei Jahren für eine längere Weiterbildung zusammenlegen dürfen. Die Lohnfortzahlung entspricht der des Erholungsurlaubs.
Die Antragsfrist für Bildungsfreistellung endet immer sechs Wochen vor dem Beginn der gewünschten Veranstaltung. Ist der Antrag beim Arbeitgeber eingegangen, muss dieser darüber unverzüglich, spätestens jedoch drei Arbeitstage vor dem Start der Weiterbildung entscheiden. Eine Ablehnung, die nur aus zwingenden dienstlichen oder betrieblichen Gründen erfolgen darf, muss schriftlich verfasst werden.