Um Mitarbeitern der Bundeswehr den Übergang in eine zivilberufliche Karriere zu erleichtern, hat man dort den Berufsförderungsdienst (BFD) geschaffen. Soldaten haben, auf der Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes, Anspruch auf berufliche Förderung. Nach den erbrachten Leistungen erhalten Sie bei einer Förderzusage sämtliche Spesen und Gebühren für den besuchten Lehrgang erstattet. Gleichzeitig stehen Ihnen die Berater des BFD jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die vorherige Beratung ist Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses der Bundeswehr. Dabei wird Ihr Antrag vom BFD geprüft und ein Förderungsplan erstellt, der auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Man sollte diese Beratung unbedingt vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nehmen, da in der Regel rückwirkend keine Förderung genehmigt wird. Nach der vorherigen Beratung und der anschließenden Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen vom Berufsförderungsdienst die Studiengebühren erstattet.