Brandenburg hat einen Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer aufgelegt. Im Land Brandenburg können Beschäftigte einen Bildungsscheck für ihre berufliche Weiterbildung erhalten. Mit einem solchen Bildungsscheck erhalten Fortbildungswillige einen jährlichen maximalen Zuschuss von 70% der Kurskosten ohne Obergrenze.
Er kann von allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Wohnsitz in Brandenburg beantragt werden, die während des laufenden Jahres noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Alle Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung zahlen, gelten als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und können den Antrag auf einen Bildungsscheck stellen. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn des Lehrgangs zu stellen.
Dabei werden die Teilnahmen an Maßnahmen zur individuellen Weiterbildung, Karriereentwicklung und Berufswegeplanung gefördert. Jeder kann im Übrigen, unabhängig vom Betrieb in dem er beschäftigt ist, selbst bestimmen, ob, wann und wie er sich weiterbilden möchte.
Dabei wird der berufliche Qualifizierungsbedarf in einem Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg abgeklärt. In diesem Beratungsgespräch wird die passende Weiterbildungsmaßnahme abgeklärt. Bei welchem Anbieter diese Maßnahme letztendlich durchgeführt wird, können Sie selbst auswählen.