Um für die berufliche Weiterbildung mehr Menschen zu mobilisieren, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung das Programm einer Bildungsprämie eingeführt. In der Hauptsache sollen diejenigen gefördert werden, die aufgrund ihres Einkommens bisher die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen nicht übernehmen konnten. Diese Bildungsprämie bietet die Möglichkeit eines Prämiengutscheins.
Der Prämiengutschein ist eine schriftliche Zusage, dass Teile der beruflichen Weiterbildungskosten übernommen werden. Ein solcher Prämiengutschein kann einmal jährlich schnell und unbürokratisch in einem Beratungsgespräch beantragt und bei einem der Bildungsträger bzw. Fernstudienanbieter eingelöst werden. Dabei ist zu beachten, dass die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 Euro kosten darf, wobei die auf der Rechnung angegebene Gebühr maßgebend ist.
Anspruch auf die Bildungsprämie haben Angestellte und Selbstständige, welche wöchentlich mindestens 15 Stunden erwerbstätig sind und deren jährliches zu versteuerndes Einkommen bei maximal 20.000 Euro liegt, bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepartnern 40.000 Euro. Bei der Ermittlung des Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die an der Weiterbildung interessierte Person muss älter als 25 Jahre sein. Mit einem solchen Prämiengutschein ist eine Weiterbildung häufig leichter zu finanzieren, er lässt sich im Übrigen auch mit dem Weiterbildungssparen kombinieren.
Das Weiterbildungssparen erlaubt nach dem Vermögensbildungsgesetz eine Entnahme aus angespartem Guthaben zur Finanzierung einer Weiterbildung, bevor die Sperrfrist abgelaufen ist, dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren. Auch dies soll helfen, eine oft langfristige Weiterbildung leichter zu finanzieren. Sprechen Sie mit den entsprechenden Beraterinnen und Beratern, welche Weiterbildungsmöglichkeiten ihren beruflichen Wünschen und persönlichen Fähigkeiten am ehesten entsprechen, und beantragen Sie anschließend den entsprechenden Spargutschein. Die finanziellen Details können Sie im Anschluss mit Ihrem Finanzdienstleister (Versicherung, Bank etc.) besprechen. Beim Weiterbildungssparen sind keinerlei Einkommensgrenzen gesetzt. Jeder, der ein mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzt, kann eine entsprechende Bildungsprämie in Anspruch nehmen.