In dem Jahrgang hatten sich so viele Abiturienten mit einem Durchschnitt von 1,0 beworben, dass unter ihnen gelost werden musste. Bei diesem Verfahren hatte Wadim Vodovozvo schlichtweg Pech. Er klagte daraufhin in drei Instanzen gegen die Entscheidung der Heidelberger Uni, verlor jedoch alle drei Verfahren.
Medizin ist das wohl meistdiskutierteste Studienfach in der ewigen Streitdiskussion um den Numerus Clausus. Braucht es ein Abitur mit einem sehr guten Notendurschnitt, um Menschenleben retten zu können oder in der Lage zu sein Hinterbliebenen zu erklären, dass sie einen geliebten Menschen verloren haben?
Auch Wadim Vodovozvo beantwortet diese Frage, trotz seines herausragenden Abiturs, mit einem eindeutigen nein. Gute Abiturienten müssen nicht zwingend gute Ärzte sein. Gleiches gilt umgekehrt. Wer in Sprachen und künstlerischen Fächern unbegabt ist, kann sich leicht den Abiturdurschnitt verschlechtern. Auch gibt es viele Schüler, die für ihr Abitur keine Motivation zum Lernen aufbringen können, da sie an Themen wie Geschichte oder Geographie keinen Gefallen finden. Dies muss jedoch noch lange nicht heißen, dass sie in ihrem Medizinstudium keine guten Leistungen hervorbringen können. Sobald wir Begeisterung für ein Thema empfinden, sind wir in der Regel motivierter zu lernen und uns weiterzuentwickeln. Das gilt für Hobby, Beruf und Studium.
Die Frage, die sich somit stellt: Wie schaffen es Abiturienten die Universitäten von ihrer Fähigkeit und Begeisterung für das Medizinstudium zu überzeugen, wenn sie es nicht unter die besten Abiturienten ihres Jahrgangs geschafft haben?
In der Regel ist dies ziemlich schwer, wobei sich die Auswahlverfahren für Medizin in den letzten Jahren entwickelt haben. Mittlerweile werden nur noch 20% der Studienplätze nach der Abiturbestenquote vergeben. Über weitere 20% entscheidet die Wartezeit der Studienplatzanwärter und ganze 60% der Studienplätze werden über die Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
Wer es trotz dessen nicht schafft, kann es mit einer Studienplatzklage versuchen und seinen Studienplatz mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einklagen. Diese argumentieren vor allem über die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Jedoch wird dieser Satz dadurch eingeschränkt, dass darüberhinausgehende Gesetze die Berufsausübung weitergehend regeln dürfen. Die Fälle sind somit meist komplizierter, als sie auf den ersten Blick scheinen. Wer wirklich den Traumberuf Arzt vor Augen hat und beim Erstversuch keine Zusagen für sein Wunschfach erzielen konnte, für den lohnt sich somit die Beratung eines Anwaltes. Dieser kann schnell klären, welche Möglichkeiten es gibt, doch noch einen Studienplatz zu bekommen und wie die Chancen im individuellen Fall stehen.
Wadim Vodovozvo hätte dann beispielsweise den Rat bekommen, sich nicht auf seine gute Abschlussnote und auf eine Bewerbung zu verlassen, sondern sich an mehreren Unis zu bewerben.
Mehr Infos zur Studienplatzklage und zu Möglichkeiten der Einklage in anderen umkämpften Fächern wie Lehramtsstudiengängen und Betriebswirtschaftslehre findet ihr bei sich auf das Thema spezialisierten Anwaltskanzleien und auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.
Das genaue Lesen der Zugangsberechtigungen und der Informationen zu den Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschulen und Unis ist dabei auf jeden Fall ein Muss!