Innerhalb der berufsbegleitenden Qualifizierung nehmen Fernstudienangebote und Fernlehrgänge schon seit langem einen wichtigen Platz ein und sind vom Markt nicht mehr wegzudenken. Immer mehr berufstätige Arbeitnehmer wollen oder müssen sich weiterbilden. Diese, teilweise geforderte, Aus- und Weiterbildung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, da die beruflichen Anforderungen immer häufiger eine regelmäßige Aktualisierung des Wissensstands erfordern, weshalb eine Vielzahl von Anbietern die unterschiedlichsten Fernstudien- und Fernlehrgänge anbieten.
Das lässt bei den Interessenten naturgemäß die Frage aufkommen, ob die Angebote auch tatsächlich alle seriös sind. Damit die Teilnehmer auf der sicheren Seite sind, wurde eine zentrale Stelle geschaffen, die die Kursangebote auf die notwendigen gesetzlichen Standards hin überprüft. Deshalb wurde 1978 per Staatsvertrag die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht gegründet, sie gilt als zentrale Einrichtung zum Schutz der Teilnehmer von Fernlehrgängen. Die ZFU bietet gleichzeitig den Teilnehmern wie auch den Veranstaltern bedeutsame Informationen über Fernlehrgänge, deren Rechtsgrundlagen und Zulassungsvoraussetzungen. Damit ist die Einhaltung der notwendigen Qualitätsstandards gewährleistet.
Zu den wichtigsten Aufgaben der ZFU als Behörde gehört die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Fernunterricht. Sie hat somit die Aufgabe
- über die Zulassung oder Nichtzulassung von Fernlehrgängen zu entscheiden (ohne Zulassung dürfen Fernlehrgänge in Deutschland nicht angeboten werden)
- die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bestehender Fernlehrgänge (alle 3 Jahre)
- die Entscheidung der Akzeptanz über wesentliche Änderungen bei bestehenden Kursen
- die Registrierung nicht zugelassener Fernlehrgänge (Hobby und Freizeit)
- Veröffentlichung eines „Ratgebers für den Fernunterricht“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung
- jährliche Veröffentlichung eines amtlichen Mitteilungsblattes mit einem Verzeichnis aller zugelassenen Fernlehrgänge
- Auskunftserteilung und Beschreibung zu allen Fernlehrgängen
- Förderung und Beobachtung des Fernunterrichts in Deutschland
- die Beratung der Bundesländer bei der weiteren Gestaltung des Fernunterrichts
- Ahndung von Verstößen gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz
- die Zuständigkeit als Landesbehörde für Umsatzsteuerbescheinigungen nach §4 UStG
Die ZFU sieht eine ihrer wichtigsten Aufgaben darin, für deutsche Fernlehrgänge Qualitätsstandards zu entwickeln, die eine wichtige Ergänzung zu den Präsenzfortbildungen darstellen sollen. Mit ihrer Entwicklung möchte sie den Teilnehmern eine optimale Sicherheit bieten. Sämtliche Fernlehrgänge werden im Hinblick auf die gesetzlichen Richtlinien überprüft und erhalten nach der erfolgten Zulassung ein Siegel mit Zulassungsnummer.
Zugelassene Fernlehrgänge müssen folgende Qualitätskriterien erfüllen:
- Der Lehrgang eignet sich zum Erreichen des festgelegten Lernziels
- Er genügt den Prüfungsrichtlinien und Anforderungen der Kultusministerien
- Fachwissenschaftliche Standards werden bei der Durchführung und Zulassung gewahrt
- Der ausreichende Praxisbezug ist sichergestellt
- Die Lehrgänge sind in didaktischer Hinsicht der Zielgruppe angepasst
- Während des Lehrgangs erfolgt Begleitung/Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal
Es besteht die Möglichkeit, auf der Internetpräsenz von ZFU in der Datenbank nach Anbietern und Fernlehrgangsangeboten zu suchen. Ein „Ratgeber zum Fernstudium“ mit den wichtigsten Informationen zum Thema Fernstudium kann hier kostenlos heruntergeladen werden.