Was bedeutet eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung zeigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer an, dass dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und damit gegen unternehmensinterne Regeln verstoßen hat. In der Regel ist eine solche Abmahnung mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere der Möglichkeit der Kündigung im Wiederholungsfall, verbunden.
Unter anderem können folgende Gründe eine Abmahnung rechtfertigen:
- Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit
- Arbeitsverweigerung oder grobe / fahrlässige Arbeitsfehler
- Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
- Nichtbeachtung von Anweisungen
- Beleidigungen, Mobbing, unangemessenes Verhalten
- Private Nutzung von Telefon, Internet oder Mails bei offiziellem Verbot
- Diebstahl
- Nebentätigkeiten bei Konkurrenten
- Rauchen am Arbeitsplatz bei betrieblichem Verbot
- sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Tätlichkeiten
- unentschuldigtes Fehlen (einschließlich dem Überziehen von Pausen) und Zuspätkommen
Damit eine Abmahnung wirksam ist, darf diese nicht pauschal formuliert sein, sondern muss das adressierte Fehlverhalten konkret benennen und so genau wie möglich beschreiben. Der Mitarbeiter muss auf sein Fehlverhalten hingewiesen und gleichzeitig gebeten werden, dieses in Zukunft zu unterlassen. Eine Kündigung muss angedroht werden, sollte der Arbeitnehmer das Fehlverhalten fortsetzen.
So reagieren Sie richtig
So schwierig es auch ist: Versuchen Sie im ersten Moment ruhig zu bleiben. Nehmen Sie die Abmahnung zunächst entgegen und reflektieren Sie die Situation nach Feierabend in Ruhe. Ist die Kritik angebracht? Können Sie die Abmahnung nachvollziehen? Wenn Sie überzeugt davon sind, die gelbe Karte zu Unrecht erhalten zu haben, können Sie eine schriftliche Gegendarstellung formulieren. Hilfreich ist es an dieser Stelle für Ihre Sichtweise auf die Dinge Zeugen benennen zu können.
Eine weitere Möglichkeit ist die Betriebsrat-Beschwerde mit der Sie sich mit der ungerechten Abmahnung an den Betriebsrat wenden. Da Sie mit diesem Schritt zum ersten Mal eine dritte Instanz einschalten, sollten Sie vorher unbedingt noch einmal das klärende Gespräch mit Ihrem Vorgesetzen suchen, um die Situation zu lösen. Sollte dies auch nicht helfen, bleibt nur noch die Möglichkeit der Klage vor dem Arbeitsgericht. Auch vor diesem Schritt sollten Sie unbedingt noch einmal reflektieren, ob die Abmahnung tatsächlich unzulässig ist.
Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass die Abmahnung rechtens ist und Sie tatsächlich gegen eine Vorschrift verstoßen haben, sollten Sie Ihr Fehlverhalten schnellstmöglich unterlassen. Versuchen Sie außerdem die Situation zu entspannen, indem Sie sich aufrichtig bei Ihrem Chef oder den betreffenden Kollegen entschuldigen und Ihr Fehlverhalten wenn möglich erklären. In den Tagen und Wochen nach der Abmahnung sollten Sie nicht nur das in der Abmahnung beschriebene Fehlverhalten unterlassen, sondern möglichst auch sonstige Fehltritte vermeiden. Achten Sie in dieser Zeit beispielsweise besonders darauf, pünktlich und höflich zu sein.
Letztendlich ist eine Abmahnung doch „nur“ die erste gelbe Karte. Sie haben somit immer noch die Chance, das Blatt zu wenden. Nutzen Sie diese Möglichkeit!