Definition: Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis unterscheidet sich formell kaum von einem Arbeitszeugnis. Es handelt sich hierbei um ein Dokument, in welchem die Aufgaben eines Arbeitnehmers aufgefĂŒhrt und eventuell auch bewertet werden.
Das Zwischenzeugnis hat zwei zentrale Aufgaben:
- es hilft dem Arbeitnehmer, seine eigenen Leistungen einzuschÀtzen
- es hilft potentiellen zukĂŒnftigen Arbeitgebern, die Leistungen des Bewerbers einzuschĂ€tzen
Was steht alles in einem Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist Àhnlich aufgebaut wie ein klassisches Arbeitszeugnis. Zu den typischen Bestandteilen gehören:
- Briefkopf mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und Logo des Unternehmens
- Ăberschrift âZwischenzeugnisâ
- Stammdaten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Position, Beginn des ArbeitsverhÀltnisses, etc.)
- Stichpunktartige oder ausformulierte Benennung aller Aufgaben im Unternehmen/TĂ€tigkeitsbeschreibung
- eventuell Bewertung der TĂ€tigkeiten und des sozialen Verhaltens
- eventuell BegrĂŒndung fĂŒr die Ausstellung des Zwischenzeugnisses
- Schlussformel
- Unterschrift, Datum, Firmenstempel
Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zwischenzeugnis
Wenn Arbeitnehmer nicht nur eine Auflistung, sondern auch eine Bewertung ihrer TĂ€tigkeiten im Unternehmen haben wollen, dann mĂŒssen Sie unbedingt nach einem qualifizierten Zwischenzeugnis verlangen. Dieses weist nĂ€mlich einen entscheidenden Unterschied zum einfachen Zwischenzeugnis auf: Die qualitative Einordnung der Arbeitsleistung und der sozialen Kompetenz des Mitarbeiters.
Praxis-Tipp: Wenn Sie eine solche Bewertung von Ihrem Arbeitgeber erhalten wollen, dann mĂŒssen Sie ausdrĂŒcklich darum bitten. Wer nur nach einem Zwischenzeugnis verlangt, erhĂ€lt in der Regel ein einfaches.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
In Deutschland gibt es kein Gesetz, das den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis regelt.
Oder anders formuliert: Wenn Sie ein Zwischenzeugnis verlangen, Ihr Vorgesetzter diesen Wunsch aber verwehrt, dann mĂŒssen Sie ein âNeinâ in der Regel akzeptieren. In den letzten Jahren hat sich jedoch ein Lichtschimmer fĂŒr alle Arbeitnehmer herauskristallisiert: Die sogenannten âtriftigen GrĂŒndeâ.
Wenn ein triftiger Grund vorliegt, entscheiden Gerichte immer hĂ€ufiger, dass der Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf sein Zwischenzeugnis hat. Einziger Haken an der Sache: Die Bezeichnung âtriftige GrĂŒndeâ ist wie so oft in der Rechtsprechung nur schwammig definiert und ist daher Auslegungssache.
Triftige GrĂŒnde fĂŒr ein Zwischenzeugnis, die sich in den vergangenen Jahren durch etliche Urteile etabliert haben, sind zum Beispiel:
- langjÀhrige BeschÀftigung ohne bisherige Bewertung der Arbeitsleistung
- interner Jobwechsel/Beförderung
- Wechsel des Vorgesetzten
- Weiterbildungen
- Elternzeit
- Sabbatical
- strukturelle VerÀnderungen
Wann ist das Anfordern eines Zwischenzeugnisses sinnvoll?
Bittet ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten um ein Zwischenzeugnis, schrillen bei diesem hĂ€ufig die Alarmglocken. Der Grund: Aus Sicht des Arbeitgebers kĂŒndigt das Verlangen nach einem Arbeitszeugnis immer einen bevorstehenden Jobwechsel an. Gerade dann, wenn der Mitarbeiter wegen seiner Leistungen sehr geschĂ€tzt wird, kann es durchaus sein, dass der Chef die AushĂ€ndigung eines Zwischenzeugnisses deswegen verwehrt.
Doch trotzdem gibt es eine Reihe von Situationen, in denen es durchaus sinnvoll ist, ein Zwischenzeugnis anzufordern.
- Wenn Leistung noch nie wirklich bewertet wurden: SpĂ€testens nach drei Jahren im Unternehmen ist es durchaus legitim, um ein Zwischenzeugnis zu bitten, das die bisher erbrachten Leistungen bewertet. Die BegrĂŒndung âIch möchte gern wissen, wo ich aktuell stehe.â wird Ihren Vorgesetzten sofort besĂ€nftigen und davon abbringen, zu glauben, dass Sie das Unternehmen bald verlassen wollen.
- Wenn ein Jobwechsel geplant wird: Ist eine berufliche Umorientierung geplant, kann es natĂŒrlich ebenfalls sinnvoll sein, ein Zwischenzeugnis zu erfragen. Der Grund hierfĂŒr â die sogenannte Bindungswirkung â soll im nĂ€chsten Abschnitt des Beitrags noch etwas genauer beleuchtet werden.
- Wenn ein neuer Vorgesetzter kommt: Wenn der alte Vorgesetzte geht und der neue kommt, fĂŒrchten sich viele Arbeitgeber davor, spĂ€ter ein schlechteres Arbeitszeugnis zu erhalten. Auch hier kann wieder vor dem Hintergrund der Bindungswirkung gesagt werden, dass es sinnvoll ist, um ein Zwischenzeugnis zu bitten, ehe der alte Chef das Feld rĂ€umt.
Bindungswirkung â Was ist das?
Im Jahr 2007 entschied das Bundesarbeitsgericht: Wenn ein Arbeitgeber bereits ein Zwischenzeugnis erteilt hat, darf sich das abschlieĂende Arbeitszeugnis nicht wesentlich davon unterscheiden â es sei denn, die Leistungen des Angestellten haben sich in der Zwischenzeit gravierend verĂ€ndert.
Die sogenannte Bindungswirkung wurde im Urteil AZR 248/07 beschlossen.
Das bedeutet konkret: Wenn die Leistungen und sozialen Kompetenzen eines Arbeitgebers im Zwischenzeugnis positiv bewertet wurden, muss dies auch spĂ€ter im Arbeitszeugnis der Fall sein. An dieser Stelle wird besonders gut deutlich, welche strategische Bedeutung das Zwischenzeugnis unter gewissen UmstĂ€nden â beispielsweise beim oben angesprochenen Wechsel des Vorgesetzten â haben kann.
Wie kann ein Zwischenzeugnis angefordert werden?
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis von Ihrem Arbeitgeber anfordern wollen, dann sollten Sie dies immer schriftlich machen. HierfĂŒr gibt es verschiedene GrĂŒnde:
- Sie haben im Problemfall âetwas in der Handâ
- Sie können prÀzise formulieren, was genau Sie wollen (einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis)
- Sie können unter UmstÀnden einen ersten Entwurf anhÀngen
Doch egal ob schriftlich oder mĂŒndlich â wichtig ist auch, dass Sie auf jeden Fall auf den perfekten Zeitpunkt fĂŒr die Anfrage warten. Ein Zwischenzeugnis kĂŒndigt nicht nur den eventuellen Jobwechsel eines (geschĂ€tzten) Mitarbeiters an, sondern frisst schlichtweg auch jede Menge Zeit. Stellen Sie sich daher darauf ein, dass Ihr Arbeitgeber nicht sonderlich begeistert von der Anfrage sein wird und achten Sie darauf, dass:
- er sich gerade nicht in einer akuten Stress-Phase befindet
- Sie zuvor nicht gerade erst einen Fehler gemacht haben
Wer ein Zwischenzeugnis erhalten will, ist nicht gezwungen, GrĂŒnde hierfĂŒr anzugeben. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass es durchaus sinnvoll ist, dem Chef zu sagen, was Sie sich von dem Dokument erhoffen â beispielsweise die weiter oben bereits erwĂ€hnte Einordnung Ihrer bisherigen Leistungen.
Das gilt es bei der Formulierung von einem Zwischenzeugnis zu beachten
Auch wenn sich das Zwischenzeugnis inhaltlich nicht vom Arbeitszeugnis unterscheidet, gibt es doch ein paar Punkte, auf die bei der Formulierung geachtet werden sollte.
So ist es beispielsweise wichtig, dass im gesamten Text die Zeitform PrĂ€sens verwendet wird â denn selbst wenn Sie vielleicht einen Jobwechsel anstreben, sind Sie doch noch immer offiziell Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Es besteht also kein Grund, in der Vergangenheitsform zu schreiben.
Weiterhin ist es wichtig, dass Zeugnisse aller Art stets wahrheitsgemĂ€Ă, aber wohlwollend geschrieben sind. Die Praxis der âGeheimcodesâ, die sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, ist streng genommen verboten â denn sowohl Zwischen- als auch Arbeitszeugnisse dĂŒrfen keine verschleierten oder mehrdeutigen Aussagen enthalten. Die rechtliche Grundlage hierfĂŒr bildet die Gewerbeordnung. In Paragraph 109 Absatz 2 heiĂt es nĂ€mlich:
âDas Zeugnis muss klar und verstĂ€ndlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der Ă€uĂeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage ĂŒber den Arbeitnehmer zu treffen.â (Quelle)
Zusammenfassung zum Zwischenzeugnis
Auch wenn Sie keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben, kann es sich unter gewissen UmstĂ€nden durchaus lohnen, eines zu erbitten. Hierbei ist FingerspitzengefĂŒhl gefragt, denn nicht selten vermuten Arbeitgeber hinter der Frage einen anstehenden Jobwechsel.
Um möglichst kein Aufsehen zu erregen, sollten Sie immer einen Grund fĂŒr das Zwischenzeugnis nennen â beispielsweise eine anstehende lĂ€ngere Abwesenheit vom Arbeitsplatz oder die allgemeine EinschĂ€tzung Ihrer Leistungen. Das besĂ€nftigt nicht nur den Chef, sondern erhöht auch die Chancen, das Zwischenzeugnis wirklich zu erhalten.