Mehr Förderungen als im Inland
Bekommst du beim Studium im Inland kein BAföG, weil deine Eltern zu viel verdienen, heißt das noch lange nicht, dass die Förderung für deinen Auslandsaufenthalt auch nicht möglich ist: Die Kosten sind höher als die im Inland, daher wird der Anspruch neu berechnet. Zusätzlich zu deinem Grundbedarf, der Wohnpauschale und den Zuschüssen für die Kranken- und Pflegeversicherung kannst du für einen Auslandsaufenthalt auch noch die notwendigen Studiengebühren erhalten (du musst sie aber nachweisen können!).
Außerdem bekommst du für jeweils eine Hin- und Rückreise einen Reisekostenzuschuss von 250 Euro innerhalb der EU und von 500 Euro außerhalb der EU (dabei gelten für die Schweiz die gleichen Regelungen wie für die EU).
Dafür kannst du das Auslands-BAföG beantragen
Bist du im Inland eingeschrieben und möchtest innerhalb des EU-Auslandes oder in der Schweiz ein oder zwei Semester verbringen, gibt es keinerlei Probleme mit dem BAföG.
Außerhalb der EU und der Schweiz
Möchtest du hingegen im Ausland außerhalb der EU und der Schweiz dein Auslandssemester verbringen, musst du belegen können, dass die Leistungen, die du dort erbringen wirst, auf dein Studium hier anrechenbar sind, und dass der Aufenthalt deinem Studium insgesamt förderlich sein wird. Damit du überhaupt einen Anspruch auf Auslands-BAföG bekommst, musst du mindestens für ein Semester (bzw. zwei Quartale oder ein Trimester, das den Lehrumfang eines Semesters aufweist) ins Ausland gehen.
Innerhalb der EU oder in der Schweiz
Innerhalb der EU oder in der Schweiz kannst du auch schon ab dem ersten Semester dein BAföG beantragen, wenn du vorhast, hier dein komplettes Studium zu absolvieren. Musst du im Rahmen deines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, das mindestens zwölf Wochen und höchstens ein Jahr dauert, kannst du auch dafür das BAföG beantragen, wenn du im Ausland arbeiten möchtest.
Möchtest du nach einem Studium im Inland deine Abschlussarbeit im Ausland verfassen und hast du dafür die passende Hochschule oder den passenden Betrieb gefunden, kann dieses Vorhaben ebenfalls förderungswürdig sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass du in dieser Zeit im Inland eingeschrieben bleibst.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die Förderung durch das Auslands-BAföG setzt sich zusammen aus den Beträgen des normalen BAföGs zuzüglich weiterer Punkte. Der Grundbedarf für den Studenten beträgt, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, 399,00 Euro. Hinzu kommen 250,00 Euro Wohnpauschale. Zahlst du mehr Miet- und Nebenkosten als 146 Euro, kann dieser Betrag für dich um bis zu 71 Euro aufgestockt werden.
Bist du außerdem beitragspflichtig krankenversichert, kannst du auch hier einen Zuschuss von 71,00 Euro bekommen. Auch für die Pflegeversicherung kannst du einen Zuschlag von bis zu 15,00 Euro bekommen. Allerdings sind dies die Höchstsätze, die eine Maximalförderung von 735 Euro ausmachen: Das anrechenbare Einkommen und Vermögen deiner Eltern oder deines Ehegatten mindern diese Summe.
Hinzu kommen für den Auslandsaufenthalt die Studiengebühren bis zur Summe von 4600,00 Euro, die Reisekostenpauschale, gegebenenfalls Zusatzleistungen für die Krankenkasse und je nach Zielland ein unterschiedlich hoher Auslandszuschlag. Er kann zwischen 60 und 255 Euro im Monat liegen. Grundsätzlich wird der Betrag aber für jeden Studenten individuell berechnet, daher sind dies nur Richtwerte.
Wenn du nicht sicher bist, ob du gefördert wirst
Bekommst du in Deutschland BAföG, erhältst du es auch für einen der genannten Auslandsaufenthalte. Wurde allerdings schon einmal dein Antrag auf normales BAföG abgelehnt, kannst du deine Ansprüche für den Auslandsaufenthalt neu prüfen lassen. Dafür stellst du einen Antrag auf einen Vorabentscheid. Hier erfährst du nur, ob du eine Art von Unterstützung erhalten würdest – nicht jedoch, wie hoch sie wäre. Bekommst du aber eine Zusage, weißt du, dass dein neuer Antrag sich für dich lohnen wird.
Wie die Zuschüsse aufgeteilt sind
Wie beim normalen BAföG auch ist die Hälfte der Summen, die du durch das Auslands-BAföG erhältst, eine Unterstützung durch den Staat. Die andere Hälfte ist ein Darlehen, das du nach deiner abgeschlossenen Ausbildung zurückzuzahlen beginnst. Die maximal zurückzuzahlende Summe liegt bei 10.000 €.
So stellst du den Antrag
Bei welchem Amt für Auslands-BAföG du den Antrag stellen musst, hängt von dem Land ab, in dem du studieren oder ein Praktikum absolvieren möchtest. Dafür musst du das ausgefüllte Formblatt 1 samt Anlagen, die von der Universität auszufüllenden Formblätter 2 und 6, das von deinen Eltern auszufüllende Formblatt 3 und wenn du das fünfte Semester im Ausland verbringen möchtest, auch das ausgefüllte Formblatt 5 einreichen. Ferner reichst du, falls vorhanden, eine Kopie deines letzten BAföG-Bescheid mit ein.
Fristen
Stelle den Antrag mindestens sechs Monate, bevor du ins Ausland gehen möchtest, aber am besten noch ein bisschen früher. So kannst du sicher sein, dass die manchmal doch langsam mahlenden Mühlen der Bürokratie dir keinen Strich durch die Rechnung machen. Für die meisten jungen Leute entscheidet das Geld vom Ausland-BAföG-Amt darüber, ob der Auslandsaufenthalt zustande kommt oder nicht, also überlass besser nichts dem Zufall und kümmere dich frühzeitig darum, dass alle Unterlagen ausgefüllt werden. Viel Spaß im Ausland!
Folgende Artikel passen zum Thema: