Mehr Förderungen als im Inland
Bekommst du beim Studium im Inland kein BAföG, weil deine Eltern zu viel verdienen, heiĂt das noch lange nicht, dass die Förderung fĂŒr deinen Auslandsaufenthalt auch nicht möglich ist: Die Kosten sind höher als die im Inland, daher wird der Anspruch neu berechnet. ZusĂ€tzlich zu deinem Grundbedarf, der Wohnpauschale und den ZuschĂŒssen fĂŒr die Kranken- und Pflegeversicherung kannst du fĂŒr einen Auslandsaufenthalt auch noch die notwendigen StudiengebĂŒhren erhalten (du musst sie aber nachweisen können!).
AuĂerdem bekommst du fĂŒr jeweils eine Hin- und RĂŒckreise einen Reisekostenzuschuss von 250 Euro innerhalb der EU und von 500 Euro auĂerhalb der EU (dabei gelten fĂŒr die Schweiz die gleichen Regelungen wie fĂŒr die EU).
DafĂŒr kannst du das Auslands-BAföG beantragen
Bist du im Inland eingeschrieben und möchtest innerhalb des EU-Auslandes oder in der Schweiz ein oder zwei Semester verbringen, gibt es keinerlei Probleme mit dem BAföG.
AuĂerhalb der EUÂ und der Schweiz
Möchtest du hingegen im Ausland auĂerhalb der EU und der Schweiz dein Auslandssemester verbringen, musst du belegen können, dass die Leistungen, die du dort erbringen wirst, auf dein Studium hier anrechenbar sind, und dass der Aufenthalt deinem Studium insgesamt förderlich sein wird. Damit du ĂŒberhaupt einen Anspruch auf Auslands-BAföG bekommst, musst du mindestens fĂŒr ein Semester (bzw. zwei Quartale oder ein Trimester, das den Lehrumfang eines Semesters aufweist) ins Ausland gehen.
Innerhalb der EU oder in der Schweiz
Innerhalb der EU oder in der Schweiz kannst du auch schon ab dem ersten Semester dein BAföG beantragen, wenn du vorhast, hier dein komplettes Studium zu absolvieren. Musst du im Rahmen deines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, das mindestens zwölf Wochen und höchstens ein Jahr dauert, kannst du auch dafĂŒr das BAföG beantragen, wenn du im Ausland arbeiten möchtest.
Möchtest du nach einem Studium im Inland deine Abschlussarbeit im Ausland verfassen und hast du dafĂŒr die passende Hochschule oder den passenden Betrieb gefunden, kann dieses Vorhaben ebenfalls förderungswĂŒrdig sein. Voraussetzung dafĂŒr ist allerdings, dass du in dieser Zeit im Inland eingeschrieben bleibst.
Wie hoch fÀllt die Förderung aus?
Die Förderung durch das Auslands-BAföG setzt sich zusammen aus den BetrĂ€gen des normalen BAföGs zuzĂŒglich weiterer Punkte. Der Grundbedarf fĂŒr den Studenten betrĂ€gt, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, 399,00 Euro. Hinzu kommen 250,00 Euro Wohnpauschale. Zahlst du mehr Miet- und Nebenkosten als 146 Euro, kann dieser Betrag fĂŒr dich um bis zu 71 Euro aufgestockt werden.
Bist du auĂerdem beitragspflichtig krankenversichert, kannst du auch hier einen Zuschuss von 71,00 Euro bekommen. Auch fĂŒr die Pflegeversicherung kannst du einen Zuschlag von bis zu 15,00 Euro bekommen. Allerdings sind dies die HöchstsĂ€tze, die eine Maximalförderung von 735 Euro ausmachen: Das anrechenbare Einkommen und Vermögen deiner Eltern oder deines Ehegatten mindern diese Summe.
Hinzu kommen fĂŒr den Auslandsaufenthalt die StudiengebĂŒhren bis zur Summe von 4600,00 Euro, die Reisekostenpauschale, gegebenenfalls Zusatzleistungen fĂŒr die Krankenkasse und je nach Zielland ein unterschiedlich hoher Auslandszuschlag. Er kann zwischen 60 und 255 Euro im Monat liegen. GrundsĂ€tzlich wird der Betrag aber fĂŒr jeden Studenten individuell berechnet, daher sind dies nur Richtwerte.
Wenn du nicht sicher bist, ob du gefördert wirst
Bekommst du in Deutschland BAföG, erhĂ€ltst du es auch fĂŒr einen der genannten Auslandsaufenthalte. Wurde allerdings schon einmal dein Antrag auf normales BAföG abgelehnt, kannst du deine AnsprĂŒche fĂŒr den Auslandsaufenthalt neu prĂŒfen lassen. DafĂŒr stellst du einen Antrag auf einen Vorabentscheid. Hier erfĂ€hrst du nur, ob du eine Art von UnterstĂŒtzung erhalten wĂŒrdest â nicht jedoch, wie hoch sie wĂ€re. Bekommst du aber eine Zusage, weiĂt du, dass dein neuer Antrag sich fĂŒr dich lohnen wird.
Wie die ZuschĂŒsse aufgeteilt sind
Wie beim normalen BAföG auch ist die HĂ€lfte der Summen, die du durch das Auslands-BAföG erhĂ€ltst, eine UnterstĂŒtzung durch den Staat. Die andere HĂ€lfte ist ein Darlehen, das du nach deiner abgeschlossenen Ausbildung zurĂŒckzuzahlen beginnst. Die maximal zurĂŒckzuzahlende Summe liegt bei 10.000 âŹ.
So stellst du den Antrag
Bei welchem Amt fĂŒr Auslands-BAföG du den Antrag stellen musst, hĂ€ngt von dem Land ab, in dem du studieren oder ein Praktikum absolvieren möchtest. DafĂŒr musst du das ausgefĂŒllte Formblatt 1 samt Anlagen, die von der UniversitĂ€t auszufĂŒllenden FormblĂ€tter 2 und 6, das von deinen Eltern auszufĂŒllende Formblatt 3 und wenn du das fĂŒnfte Semester im Ausland verbringen möchtest, auch das ausgefĂŒllte Formblatt 5 einreichen. Ferner reichst du, falls vorhanden, eine Kopie deines letzten BAföG-Bescheid mit ein.
Fristen
Stelle den Antrag mindestens sechs Monate, bevor du ins Ausland gehen möchtest, aber am besten noch ein bisschen frĂŒher. So kannst du sicher sein, dass die manchmal doch langsam mahlenden MĂŒhlen der BĂŒrokratie dir keinen Strich durch die Rechnung machen. FĂŒr die meisten jungen Leute entscheidet das Geld vom Ausland-BAföG-Amt darĂŒber, ob der Auslandsaufenthalt zustande kommt oder nicht, also ĂŒberlass besser nichts dem Zufall und kĂŒmmere dich frĂŒhzeitig darum, dass alle Unterlagen ausgefĂŒllt werden. Viel SpaĂ im Ausland!
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