In Niedersachsen kann Bildungsurlaub für allgemeine, kulturelle, berufliche und politische Bildung in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich berechtigt sind Arbeiter und Angestellte, Auszubildende sowie Behinderte und Heimarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Maximal stehen den Berechtigten fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr zu, wobei ein nicht ausgeschöpftes Kontingent auch im darauffolgenden Jahr geltend gemacht werden kann. Ist der Arbeitgeber einverstanden, können sogar die Ansprüche aus den beiden direkt vorangegangenen Jahren im laufenden Kalenderjahr eingelöst werden – jedoch nur für eine zusammenhängende Veranstaltung. Die Lohnfortzahlung orientiert sich in jedem Fall an der Lösung für Feiertage.
Die Antragsfrist auf Bildungsurlaub endet vier Wochen vor dem Beginn der Bildungsveranstaltung. Über den schriftlich einzureichenden Antrag musst der Arbeitgeber bis spätestens zwei Wochen vor Beginn entscheiden. Ablehnen darf er ihn nur aufgrund dringender betrieblicher oder dienstlicher Belange, wenn beispielsweise die Erholungswünsche anderer Beschäftigter aus sozialen Gründen Vorrang haben.