Unser 2. Standbein ist der Vertrieb. Damals waren wir das 467igste Zeitarbeitsunternehmen auf dem Markt – heute gibt es ca. 8000 Personaldienstleister. Unsere Kunden sind internationale renommierte Unternehmen, mit welchen wir auch teilweise bereits seit über 30 Jahren zusammenarbeiten. Wir gehören seit dem Gründungsjahr dem Tarifverband BAP (vormals BZA) an und haben seit dem Jahr 1985 die dauerhafte unbefristete Lizenz. Unser Standort ist in Frankfurt am Main, von welchem wir das gesamte Rhein-Main-Gebiet betreuen. Die allzeit Gesellschaft für Personalmanagement vollkommen branchenunabhängig.
1. Welche Unterlagen gehören neben Anschreiben und Lebenslauf in die Bewerbung?
An sich nur noch die Zeugnisse und die Zertifikate, sowie ein Lichtbild
2. Welche Information gehört auf keinen Fall in eine Bewerbung?
Dinge wie mittlerweile üblich Ich über mich, oder warum brauchen sie mich als neuen Mitarbeiter/in und sexuelle Neigungen etc.
3. Welches ist der häufigste Fehler, den Sie bei schriftlichen Bewerbungen beobachten?
Das Lichtbild ist oft nicht dabei, jeder gestaltet seinen Lebenslauf ja meist anders, d.h. es fehlen pro Arbeitgeber die Auflistung der Tätigkeiten (um einen schnellen und überschaubaren Blick zu bekommen ehe man die Zeugnisse liest), es fehlen oft die Angaben aller EDV-Kenntnisse und wie gut man diese beherrscht, dasselbe ist mit den Sprachkenntnissen – auch hier steht meist nur was man für Sprachen spricht aber nicht ,wie gut man diese nach Selbsteinschätzung spricht, welches die Muttersprache davon ist, ab wann man verfügbar sein kann, die Gehaltsvorstellungen sowohl in Direkter Vermittlung als auch bei Arbeitnehmerüberlassung, falls dies auch gewünscht ist.
4. Wie sieht das ideale Bewerberfoto aus?
Hier sind ja mittlerweile bei Fotografen einheitliche Bewerberfotos zu bekommen.
5. Was halten Sie von anonymisierten Bewerbungen?
Nach den neuen Gesetzgebungen ist es ja ein heikles Thema… Man muss es akzeptieren, da es so gewünscht ist. Es verlängert den Bewerberprozess meiner Meinung nach unnötig, da man selbst keine Handhabung mehr wie vor diesem Gesetz hat, an den Bewerber herantreten zu können, bis diese Person sich selbst daraufhin bewirbt. Tut sie es, kann dann natürlich erst mit der Stellensuche begonnen werden. Man verliert unnötig sehr wertvolle Zeit, in welcher schon längst die passenden Stelle gefunden und die Person vorgeschlagen hätte werden können, bewirbt sich die Person nicht, hat man als Dienstleister keine Handhabe mehr und kann gar nichts machen.