*** Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht: Inhalte und Regeln für die Personalakte
/0 Kommentare/in Arbeitsrecht, Im Job /von admAbmahnung: Erster Schritt auf dem Weg zur Kündigung?
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Was bedeutet eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung zeigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer an, dass dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und damit gegen unternehmensinterne Regeln verstoßen hat. In der Regel ist eine solche Abmahnung mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere der Möglichkeit der Kündigung im Wiederholungsfall, verbunden.
Unter anderem können folgende Gründe eine Abmahnung rechtfertigen:
- Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit
- Arbeitsverweigerung oder grobe / fahrlässige Arbeitsfehler
- Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
- Nichtbeachtung von Anweisungen
- Beleidigungen, Mobbing, unangemessenes Verhalten
- Private Nutzung von Telefon, Internet oder Mails bei offiziellem Verbot
- Diebstahl
- Nebentätigkeiten bei Konkurrenten
- Rauchen am Arbeitsplatz bei betrieblichem Verbot
- sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Tätlichkeiten
- unentschuldigtes Fehlen (einschließlich dem Überziehen von Pausen) und Zuspätkommen
Damit eine Abmahnung wirksam ist, darf diese nicht pauschal formuliert sein, sondern muss das adressierte Fehlverhalten konkret benennen und so genau wie möglich beschreiben. Der Mitarbeiter muss auf sein Fehlverhalten hingewiesen und gleichzeitig gebeten werden, dieses in Zukunft zu unterlassen. Eine Kündigung muss angedroht werden, sollte der Arbeitnehmer das Fehlverhalten fortsetzen.
So reagieren Sie richtig
So schwierig es auch ist: Versuchen Sie im ersten Moment ruhig zu bleiben. Nehmen Sie die Abmahnung zunächst entgegen und reflektieren Sie die Situation nach Feierabend in Ruhe. Ist die Kritik angebracht? Können Sie die Abmahnung nachvollziehen? Wenn Sie überzeugt davon sind, die gelbe Karte zu Unrecht erhalten zu haben, können Sie eine schriftliche Gegendarstellung formulieren. Hilfreich ist es an dieser Stelle für Ihre Sichtweise auf die Dinge Zeugen benennen zu können.
Eine weitere Möglichkeit ist die Betriebsrat-Beschwerde mit der Sie sich mit der ungerechten Abmahnung an den Betriebsrat wenden. Da Sie mit diesem Schritt zum ersten Mal eine dritte Instanz einschalten, sollten Sie vorher unbedingt noch einmal das klärende Gespräch mit Ihrem Vorgesetzen suchen, um die Situation zu lösen. Sollte dies auch nicht helfen, bleibt nur noch die Möglichkeit der Klage vor dem Arbeitsgericht. Auch vor diesem Schritt sollten Sie unbedingt noch einmal reflektieren, ob die Abmahnung tatsächlich unzulässig ist.
Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass die Abmahnung rechtens ist und Sie tatsächlich gegen eine Vorschrift verstoßen haben, sollten Sie Ihr Fehlverhalten schnellstmöglich unterlassen. Versuchen Sie außerdem die Situation zu entspannen, indem Sie sich aufrichtig bei Ihrem Chef oder den betreffenden Kollegen entschuldigen und Ihr Fehlverhalten wenn möglich erklären. In den Tagen und Wochen nach der Abmahnung sollten Sie nicht nur das in der Abmahnung beschriebene Fehlverhalten unterlassen, sondern möglichst auch sonstige Fehltritte vermeiden. Achten Sie in dieser Zeit beispielsweise besonders darauf, pünktlich und höflich zu sein.
Letztendlich ist eine Abmahnung doch „nur“ die erste gelbe Karte. Sie haben somit immer noch die Chance, das Blatt zu wenden. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Arbeiten an den Feiertagen: Welche Regeln gelten im Job?
/0 Kommentare/in Arbeitsrecht, Im Job /von admJobwechsel: So kündigen Sie richtig
/0 Kommentare/in Arbeitsrecht, Im Job, Karriere /von admOb Langeweile im Job, der Wunsch nach neuen Herausforderungen in einem anderen Unternehmen oder persönliche Gründe, wie ein Umzug: Es gibt viele Gründe für einen Jobwechsel. Doch bevor der Neustart gelingen kann, gilt es zunächst Abschied vom aktuellen Job zu nehmen. Und auch dabei gilt es einiges zu beachten.
Die richtige Vorbereitung
Hals über Kopf nach einem Streit mit dem Chef oder dem verhassten Kollegen zu kündigen ist keine Idee. Auch wenn Sie schon länger unzufrieden in Ihrem Beruf sind, wägen Sie eine Kündigung zunächst genau ab und setzen Sie sich bewusst mit den Vor- und Nachteilen auseinander. Wenn Sie sich sicher sind, Ihren jetzigen Arbeitgeber verlassen zu wollen, ist es ratsam wie folgt vorzugehen. Wichtiger als das Verlassen des alten Jobs, ist die Frage danach, wie es anschließend weitergehen soll. Sehen Sie sich deswegen zunächst nach Alternativen um, bewerben Sie sich für neue Jobs und kündigen Sie wenn möglich erst, wenn Sie bereits Ihren neuen Arbeitsvertrag in der Tasche haben. Bevor Sie dann die schriftliche Kündigung einreichen, ist es ratsam, ein persönliches Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und ihm ehrlich und höflich Ihre Beweggründe offenzulegen. Wichtig auch: Egal wie sehr Sie Kollegen vertrauen – Sprechen Sie immer zuerst mit Ihrem Chef über Ihre Kündigungsabsicht! Außerdem gilt: auch wenn Sie aktuell im Unternehmen nicht zu 100 Prozent glücklich sind, sollten Sie im Hinterkopf halten, dass ein guter Kontakt zu ehemaligen Arbeitgebern viele Vorteile hat. Wenn Ihr Chef Sie positiv in Erinnerung behält, wird Ihr Arbeitszeugnis besser ausfallen, Sie können auf persönliche Empfehlungen und Kontakte hoffen und haben einen wertvollen Netzwerkpartner gewonnen.
Erst jetzt sollte es an die tatsächliche Kündigung gehen.
Die Kündigung
Kündigungen sind arbeitsrechtlich stark reguliert, weswegen Sie sich hier genau informieren sollten, damit Ihre Kündigung am Ende nicht unwirksam ist. Die wichtigste Regel: Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn Sie in Papierform erfolgt und Ihre vollständige Unterschrift enthält. Trotz modernem Online-Zeitalter: E-Mail-Kündigungen sind noch immer unwirksam. Formulieren Sie Ihre Kündigung außerdem eindeutig, sodass kein Interpretationsspielraum bestehen bleibt. Setzen Sie das Schreiben trotzdem nicht zu kühl, sondern höflich auf. Wie bereits erwähnt, ist es nicht nur ein Abschied vom Job, sondern auch die Grundlage für ein weiterhin gutes Verhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber. Wichtig ist es außerdem, dass Sie Ihre Kündigungsfristen genau kennen. Sollten diese nicht einzuhalten sein, gibt es Alternativen wie den Aufhebungsvertrag oder die Freistellung durch den Arbeitgeber. Prüfen Sie Ihre Kündigung bevor Sie diese abschicken unbedingt noch einmal auf die Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen und Formalien und hinterfragen Sie vor allem noch einmal, ob Sie diesen Schritt wirklich machen wollen.
Erfolgreicher Neustart
Ist die Kündigung abgeschickt und alles für einen Start im neuen Traumjob vorbereitet, gilt es neue Wege einzuschlagen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren neuen Job vor, in dem Sie sich über das Unternehmen, vorherrschende Verhaltenskulturen und Kollegen und Vorgesetze informieren. Tauchen Sie an Ihrem ersten Tag unbedingt pünktlich, gepflegt, ausgeschlagen und gut gelaunt auf. Mit einem fairen Abschluss des alten Arbeitsverhältnis und Motivation für den neuen Job, wird ein Neustart sicher erfolgreich.
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