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/0 Kommentare/von admZwischenzeugnis: Wann kann man es anfordern und was steht drin?
Definition: Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis unterscheidet sich formell kaum von einem Arbeitszeugnis. Es handelt sich hierbei um ein Dokument, in welchem die Aufgaben eines Arbeitnehmers aufgeführt und eventuell auch bewertet werden.
Das Zwischenzeugnis hat zwei zentrale Aufgaben:
- es hilft dem Arbeitnehmer, seine eigenen Leistungen einzuschätzen
- es hilft potentiellen zukünftigen Arbeitgebern, die Leistungen des Bewerbers einzuschätzen
Was steht alles in einem Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist ähnlich aufgebaut wie ein klassisches Arbeitszeugnis. Zu den typischen Bestandteilen gehören:
- Briefkopf mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und Logo des Unternehmens
- Überschrift „Zwischenzeugnis“
- Stammdaten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Position, Beginn des Arbeitsverhältnisses, etc.)
- Stichpunktartige oder ausformulierte Benennung aller Aufgaben im Unternehmen/Tätigkeitsbeschreibung
- eventuell Bewertung der Tätigkeiten und des sozialen Verhaltens
- eventuell Begründung für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses
- Schlussformel
- Unterschrift, Datum, Firmenstempel
Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zwischenzeugnis
Wenn Arbeitnehmer nicht nur eine Auflistung, sondern auch eine Bewertung ihrer Tätigkeiten im Unternehmen haben wollen, dann müssen Sie unbedingt nach einem qualifizierten Zwischenzeugnis verlangen. Dieses weist nämlich einen entscheidenden Unterschied zum einfachen Zwischenzeugnis auf: Die qualitative Einordnung der Arbeitsleistung und der sozialen Kompetenz des Mitarbeiters.
Praxis-Tipp: Wenn Sie eine solche Bewertung von Ihrem Arbeitgeber erhalten wollen, dann müssen Sie ausdrücklich darum bitten. Wer nur nach einem Zwischenzeugnis verlangt, erhält in der Regel ein einfaches.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
In Deutschland gibt es kein Gesetz, das den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis regelt.
Oder anders formuliert: Wenn Sie ein Zwischenzeugnis verlangen, Ihr Vorgesetzter diesen Wunsch aber verwehrt, dann müssen Sie ein „Nein“ in der Regel akzeptieren. In den letzten Jahren hat sich jedoch ein Lichtschimmer für alle Arbeitnehmer herauskristallisiert: Die sogenannten „triftigen Gründe“.
Wenn ein triftiger Grund vorliegt, entscheiden Gerichte immer häufiger, dass der Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf sein Zwischenzeugnis hat. Einziger Haken an der Sache: Die Bezeichnung „triftige Gründe“ ist wie so oft in der Rechtsprechung nur schwammig definiert und ist daher Auslegungssache.
Triftige Gründe für ein Zwischenzeugnis, die sich in den vergangenen Jahren durch etliche Urteile etabliert haben, sind zum Beispiel:
- langjährige Beschäftigung ohne bisherige Bewertung der Arbeitsleistung
- interner Jobwechsel/Beförderung
- Wechsel des Vorgesetzten
- Weiterbildungen
- Elternzeit
- Sabbatical
- strukturelle Veränderungen
Wann ist das Anfordern eines Zwischenzeugnisses sinnvoll?
Bittet ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten um ein Zwischenzeugnis, schrillen bei diesem häufig die Alarmglocken. Der Grund: Aus Sicht des Arbeitgebers kündigt das Verlangen nach einem Arbeitszeugnis immer einen bevorstehenden Jobwechsel an. Gerade dann, wenn der Mitarbeiter wegen seiner Leistungen sehr geschätzt wird, kann es durchaus sein, dass der Chef die Aushändigung eines Zwischenzeugnisses deswegen verwehrt.
Doch trotzdem gibt es eine Reihe von Situationen, in denen es durchaus sinnvoll ist, ein Zwischenzeugnis anzufordern.
- Wenn Leistung noch nie wirklich bewertet wurden: Spätestens nach drei Jahren im Unternehmen ist es durchaus legitim, um ein Zwischenzeugnis zu bitten, das die bisher erbrachten Leistungen bewertet. Die Begründung „Ich möchte gern wissen, wo ich aktuell stehe.“ wird Ihren Vorgesetzten sofort besänftigen und davon abbringen, zu glauben, dass Sie das Unternehmen bald verlassen wollen.
- Wenn ein Jobwechsel geplant wird: Ist eine berufliche Umorientierung geplant, kann es natürlich ebenfalls sinnvoll sein, ein Zwischenzeugnis zu erfragen. Der Grund hierfür – die sogenannte Bindungswirkung – soll im nächsten Abschnitt des Beitrags noch etwas genauer beleuchtet werden.
- Wenn ein neuer Vorgesetzter kommt: Wenn der alte Vorgesetzte geht und der neue kommt, fürchten sich viele Arbeitgeber davor, später ein schlechteres Arbeitszeugnis zu erhalten. Auch hier kann wieder vor dem Hintergrund der Bindungswirkung gesagt werden, dass es sinnvoll ist, um ein Zwischenzeugnis zu bitten, ehe der alte Chef das Feld räumt.
Bindungswirkung – Was ist das?
Im Jahr 2007 entschied das Bundesarbeitsgericht: Wenn ein Arbeitgeber bereits ein Zwischenzeugnis erteilt hat, darf sich das abschließende Arbeitszeugnis nicht wesentlich davon unterscheiden – es sei denn, die Leistungen des Angestellten haben sich in der Zwischenzeit gravierend verändert.
Die sogenannte Bindungswirkung wurde im Urteil AZR 248/07 beschlossen.
Das bedeutet konkret: Wenn die Leistungen und sozialen Kompetenzen eines Arbeitgebers im Zwischenzeugnis positiv bewertet wurden, muss dies auch später im Arbeitszeugnis der Fall sein. An dieser Stelle wird besonders gut deutlich, welche strategische Bedeutung das Zwischenzeugnis unter gewissen Umständen – beispielsweise beim oben angesprochenen Wechsel des Vorgesetzten – haben kann.
Wie kann ein Zwischenzeugnis angefordert werden?
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis von Ihrem Arbeitgeber anfordern wollen, dann sollten Sie dies immer schriftlich machen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:
- Sie haben im Problemfall „etwas in der Hand“
- Sie können präzise formulieren, was genau Sie wollen (einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis)
- Sie können unter Umständen einen ersten Entwurf anhängen
Doch egal ob schriftlich oder mündlich – wichtig ist auch, dass Sie auf jeden Fall auf den perfekten Zeitpunkt für die Anfrage warten. Ein Zwischenzeugnis kündigt nicht nur den eventuellen Jobwechsel eines (geschätzten) Mitarbeiters an, sondern frisst schlichtweg auch jede Menge Zeit. Stellen Sie sich daher darauf ein, dass Ihr Arbeitgeber nicht sonderlich begeistert von der Anfrage sein wird und achten Sie darauf, dass:
- er sich gerade nicht in einer akuten Stress-Phase befindet
- Sie zuvor nicht gerade erst einen Fehler gemacht haben
Wer ein Zwischenzeugnis erhalten will, ist nicht gezwungen, Gründe hierfür anzugeben. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass es durchaus sinnvoll ist, dem Chef zu sagen, was Sie sich von dem Dokument erhoffen – beispielsweise die weiter oben bereits erwähnte Einordnung Ihrer bisherigen Leistungen.
Das gilt es bei der Formulierung von einem Zwischenzeugnis zu beachten
Auch wenn sich das Zwischenzeugnis inhaltlich nicht vom Arbeitszeugnis unterscheidet, gibt es doch ein paar Punkte, auf die bei der Formulierung geachtet werden sollte.
So ist es beispielsweise wichtig, dass im gesamten Text die Zeitform Präsens verwendet wird – denn selbst wenn Sie vielleicht einen Jobwechsel anstreben, sind Sie doch noch immer offiziell Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Es besteht also kein Grund, in der Vergangenheitsform zu schreiben.
Weiterhin ist es wichtig, dass Zeugnisse aller Art stets wahrheitsgemäß, aber wohlwollend geschrieben sind. Die Praxis der „Geheimcodes“, die sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, ist streng genommen verboten – denn sowohl Zwischen- als auch Arbeitszeugnisse dürfen keine verschleierten oder mehrdeutigen Aussagen enthalten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gewerbeordnung. In Paragraph 109 Absatz 2 heißt es nämlich:
„Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“ (Quelle)
Zusammenfassung zum Zwischenzeugnis
Auch wenn Sie keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben, kann es sich unter gewissen Umständen durchaus lohnen, eines zu erbitten. Hierbei ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn nicht selten vermuten Arbeitgeber hinter der Frage einen anstehenden Jobwechsel.
Um möglichst kein Aufsehen zu erregen, sollten Sie immer einen Grund für das Zwischenzeugnis nennen – beispielsweise eine anstehende längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz oder die allgemeine Einschätzung Ihrer Leistungen. Das besänftigt nicht nur den Chef, sondern erhöht auch die Chancen, das Zwischenzeugnis wirklich zu erhalten.
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