Hierbei gelten verschiedenste Regelungen hinsichtlich Arbeitszeiten, Überstunden, Spesenrechnungen und Feiertagen. Die meisten Unternehmen haben hierfür standardisierte Reiseordnungen, welche beispielsweise festlegen, welcher Hotelstandard für welche Arbeitnehmer gilt.
Diese Punkte sollten spätestens bei der Planung der ersten Geschäftsreise thematisiert und einzeln durchgegangen werden, damit während und nach der Reise keine Missverständnisse und Konflikte entstehen. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:
Anreise
Reisezeit ist nur dann Arbeitszeit, wenn Sie diese zum Arbeiten nutzen. Konkret bedeutet das: Bereiten Sie Termine unterwegs vor- oder nach oder nutzen Sie die Zeit um sonstige geschäftliche Tätigkeiten zu verrichten, gilt dies als Arbeitszeit. Darunter fällt auch das Meeting mit dem Chef im Zug oder die Besprechung mit einem Kollegen im Auto.
Auch wenn Sie selber fahren und somit weder Ihren Laptop noch Ihre Arbeitsunterlagen zur Hand nehmen können, kann dies als Arbeitszeit gelten. Das ist der Fall, wenn das Reisen Teil Ihrer vertraglichen Arbeitspflicht ist.
Diese Regelung betrifft vor allem Mitarbeiter des Außendienstes.
Das Gesetz greift hingegen beispielsweise nicht, wenn Sie einmalig zu einer Tagung fahren. Ihre Anreise ist hier keine Arbeitszeit. Es gilt jedoch wie eingangs beschrieben: Sobald Sie die Fahrt beispielsweise durch geschäftliche Diskussionen mit dem Beifahrer trotzdem für Arbeitsaktivitäten nutzen, wird die Fahrt wieder zur Arbeitszeit.
Überstunden
Sobald Sie Ihr Ziel erreicht haben, gilt Ihre reguläre Arbeitszeit als Richtlinie. Dementsprechend sammeln Sie genauso wie an Ihrem eigentlichen Arbeitsort Überstunden. Häufig fallen diese auf Geschäftsreisen besonders schnell an, da neben den Meetings und Konferenzen am Tag abends zusätzliche Geschäftsessen abgehalten werden, um die Zeit vor Ort maximal zu nutzen.
Wie auch bei regulären Überstunden gibt es hier kein allgemeingültiges Gesetz, welches vorschreibt, wie Überstunden verrechnet werden müssen. Klären Sie deswegen im Vorhinein ab, ob es einen Aufschlag für die Überstunden gibt oder ob sie mit Freizeit ausgeglichen werden. Sprechen Sie auch mit Ihrem Vorgesetzen darüber, welche Einladungen zu außerplanmäßigen Treffen Sie annehmen müssen und welche Abende Sie sich auch während der Geschäftsreise frei halten können.
Feiertage
Bei Feiertagen gelten die Arbeitszeitgesetze des jeweiligen Auslandes. Wenn Sie sich beispielsweise am Tag der deutschen Einheit in China auf Geschäftsreise befinden, greift unserer Feiertag nicht und Sie müssen die vor Ort angesetzten Termine wahrnehmen.
Damit es hier später nicht zu Missverständnissen kommt, sollten Sie Ihre Arbeitsstunden auf Geschäftsreisen stets aufschreiben. Andersrum gilt: Informieren Sie sich bei der Planung von Geschäftsreisen darüber, wann am Zielort Feiertage liegen und was dies für Ihre Geschäfte bedeutet. Weisen Sie Ihren Vorgesetzen gegeben falls daraufhin, wenn Sie befürchten, der Feiertag könnte Ihre Arbeit vor Ort beeinflussen.
Spesenabrechnung
Nach Abschluss der Geschäftsreise gilt es noch, die Spesenabrechnung vorzunehmen. Hierbei gilt grundsätzlich, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Auslagen übernehmen muss. Hierzu gehören vorrangig Reise- und Übernachtungskosten, sowie Verpflegungsmehraufwendungen.
Allerdings müssen auch hier die Rahmenbedingungen für jeden Arbeitnehmer einzeln geklärt werden.
Hierbei sollte beispielsweise geklärt werden, in welcher Klasse gereist wird, ob Taxifahrten vor Ort übernommen werden oder Ihr Arbeitgeber erwartet, dass Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. In der Regel gibt es hier unternehmensinterne Standards und Regelungen, sodass nach einer einmaligen Klärung dieser Fragen bei der ersten Geschäftsreise keine Ungereimtheiten mehr auftreten sollten.
Die Gesetzeslage für Geschäftsreisen ist somit sehr lückenhaft und Regelungen variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Versuchen Sie dementsprechend vor Antritt Ihrer ersten Reise alle Aspekte mit Ihren Arbeitgeber zu klären und lassen Sie sich die Standards am besten schriftlich geben. So sind Sie einerseits im Streitfall abgesichert und haben andererseits für die erste Reise noch einmal eine Orientierung, die Sie sich als Leitfaden mitnehmen können, um Fettnäpfchen zu vermeiden.