Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird als Gewohnheitsrecht anerkannt. Er beabsichtigt die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern.
Sind willkürliche Begünstigungen verboten?
Generell sind sie nicht verboten, es sei denn vergleichbare Arbeitnehmer werden schlechter gestellt. Z.B. kann man in puncto Weihnachtsgeld einen einzigen rechtlich begünstigen und somit besserstellen, jedoch nicht einen einzigen benachteiligen. Eine Besserstellung ist grundsätzlich erlaubt, eine Schlechterstellung hingegen verboten. Nach der Mehrzahl von Fällen, wird entschieden, was eine Besser- oder Schlechterstellung ist.
Gilt der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“?
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern für die gleiche Arbeit einen ungleichen Lohn auszahlen, ohne dabei in Konflikt dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu geraten. Außer bei sogenannten Lohnwellen, bei denen der Arbeitgeber allen vergleichbaren Arbeitnehmern eine Lohnerhöhung zusagt und einen einzelnen Arbeitnehmer nicht benachteiligen darf.
Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz hilfreich wenn das AGG versagt?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist zuständig für Diskriminierungsverbote die auf Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft etc. beruhen. Wenn man aus anderen Gründen benachteiligt wird, z.B. Benachteiligung beim Weihnachtsgeld, kann sich der Arbeitnehmer auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beziehen.
Wann hilft der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt immer dann zur Anwendung, wenn Diskriminierungen ausgeschlossen werden können. Es muss sich um eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers aus unerklärlichen Gründen handeln. Man spricht von einer „Einfach-So-Benachteiligung“.