Der Arbeitgeber muss das abgemahnte Verhalten mit Datum und Uhrzeit genau beschreiben. Im Abmahnungsschreiben sollte darauf hingewiesen werden, dass beim Wiederholungsfall eines vertragswidrigen Verhaltens eine Kündigung die Folge ist.
Ist die Abmahnung für die Kündigung wichtig?
Eine Abmahnung ist wichtig, damit die Kündigung rechtswirksam ist. Gibt der Arbeitgeber Gründe zur Kündigung an, die er vorher nicht mindestens einmal abgemahnt hat, kann er diese nicht als Verhandlungsbasis nehmen.
Kann man auch mündliche Abmahnungen erteilen?
Auch eine mündliche Abmahnung ist wirksam. Diese ist allerdings nicht empfehlenswert, da sie später nur schwer nachvollziehbar ist.
Weswegen darf der Arbeitgeber abmahnen?
Abmahnungen können nur wegen Vertragsverstößen ausgesprochen werden. Krankheitsbedingte Fehlzeiten und bloße „Lappalien“ berechtigen keine Abmahnung. Abmahnungen können erteilt werden bei z.B. Verspätungen, nicht befolgten Anweisungen, Arbeitsträgheit, Verletzung der Nachweispflicht bei Krankheit.
Was tun wenn die Abmahnung erfolgt?
Beschweren Sie sich bei ungerechter Abmahnung beim Betriebsrat! Sichern Sie Beweise, die Ihre Unschuld beweisen (Zeugen, Urkunden etc.). Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Abmahnung, da sie sonst bestätigt wird. Geben Sie dem Arbeitgeber eine schriftliche Gegendarstellung des Geschehens. Wenn Sie nichts unternehmen, hat der Arbeitgeber im Kündigungsprozess bessere Chancen.