Diskriminierung und Benachteiligung im Bewerbungsverfahren gibt es öfter als man denkt. Besonders Frauen, Ausländer und auch ältere Menschen sind häufig davon betroffen. Und dieser Trend ist nicht bloß ein Hirngespinst, sondern wurde mittlerweile von vielen Studien untersucht und bestätigt. Erst letzte Woche veröffentlichte die Uni Konstanz hierzu neue Ergebnisse, die zeigten, dass Bewerber mit türkisch klingenden Namen bei Auswahlverfahren benachteiligt werden.
Eigentlich ist die Beachtung von individuellen Kriterien logisch, da bestimmte persönliche Merkmale für die Personaler eines Unternehmens durchaus eine bedeutende Rolle spielen. Denn natürlich wollen sie, dass der Bewerber in das Unternehmen passt und die Firma nach außen hin ihren Vorstellungen entsprechend richtig vertritt und repräsentiert. Doch eben durch diese genaue Betrachtung der persönlichen Merkmale eines Bewerbers, schleicht sich schnell – sowohl unbewusst als auch bewusst – die Benachteiligung bestimmter Personengruppen ein.
Um dem entgegenzuwirken, rief die Antidiskriminierungsstelle 2010 ein Pilot-Projekt ins Leben, im Zuge dessen spezielle persönliche Merkmale der Bewerber wie Name, Geschlecht, Nationalität und Herkunft und auch das Bewerbungsfoto aus der Bewerbung heraus gelassen wurden: Die anonymisierte Bewerbung. Der Fokus dieser speziellen Bewerbungen liegt allein auf den Qualifikationen der Bewerber, wodurch deren Chancengleichheit gesichert wird.
Und tatsächlich: Viele Personalchefs der an dem Projekt beteiligten Unternehmen bestätigten, dass sie sich für Bewerber entschieden, die sie in einem klassischen Bewerbungsverfahren nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hätten.
Doch obwohl die Personaler das Bewerbungsverfahren insgesamt durchaus positiv bewerteten, entscheiden sich nur rund die Hälfte der an dem Projekt beteiligten Unternehmen dafür, das anonymisierte Bewerbungsverfahren auch weiterhin zu praktizieren.
Denn obwohl diese Art der Bewerbung viele Vorteile mit sich bringt, gibt es auch eine Vielzahl von Kritikpunkten. So entstehen zum Beispiel durch das unkenntlich machen vieler Angaben unschöne Lücken im Lebenslauf, die aber zwingend notwendig sind, damit die Personaler keine Hinweise auf das Geschlecht des Bewerbers erhalten. Auch die Vielfältigkeit der Neueinstellungen ist durch eine anonyme Bewerbung gefährdet, denn ohne eine Angabe des Geschlechts kann z.B. die Einhaltung einer Frauenquote nicht gewährleistet werden.
Es lässt sich also zusammenfassen, dass die anonymisierte Bewerbung zwar Vorteile für benachteiligte Interessengruppen mit sich bringt, allerdings in bestimmten Bereichen nicht praxistauglich ist, da sie wichtige und notwendige Informationen nicht enthält.