1. Bezahlte Auszeit
Es gibt sie tatsächlich! Firmen, die ihren Mitarbeitern zusätzlich bezahlte Wochen schenken und ihnen somit ganz einfach eine Auszeit von bis zu 3 Monaten ermöglichen. In diesem Falle ist keine weitere vertragliche Regelung notwendig. Das Prozedere ist im Idealfall bereits in Ihrem Arbeitsvertrag beschrieben, oder aber Sie finden Informationen dazu im Intranet oder bei Ihrem Vorgesetzten.
2. Langzeitkonten
Auf Langzeitkonten (auch Zeitwertkonten genannt) werden während Ihrer Betriebszugehörigkeit Stunden, Urlaubstage, Bonuszahlungen, Gehaltsbestandteile (das ist von Firma zu Firma unterschiedlich geregelt) auf einem in Geld geführten externen Konto gesammelt und können von dort als Freizeitblock abgerufen werden.
D.h. Sie entnehmen von diesem Konto während einer längeren Freizeitphase Ihr angespartes Geld, welches Sie analog zu Ihrem Gehalt abzüglich der Sozialleistungen und Lohnsteuer auf Ihr Konto überwiesen bekommen.
Die Entnahmemodalitäten werden in aller Regel bei der Einführung dieser Zeitwertkonten detailliert geklärt und lassen sich in entsprechenden Betriebsvereinbarungen oder im Intranet nachlesen.
3. Sabbatical- Vertrag auf Zeit
Nehmen wir an, Sie arbeiten in Vollzeit und Ihre Firma bietet keine Langzeitkonten an. Hier bietet sich mit entsprechendem Vorlauf die Möglichkeit, auf einen Teil des Gehalts zu verzichten, aber weiterhin Vollzeit zu arbeiten. Dadurch sparen Sie sich entsprechend Ihrer Wünsche eine bezahlte Auszeit an, während welcher Sie weiterhin Ihr Teilzeitgehalt beziehen. Beispiel für eine dreimonatige Auszeit innerhalb eines einjährigen Anspar- und Freistellungszeitraum: Sie beziehen 12 Monate lang 75% Ihres Gehalts, arbeiten 9 Monate in Vollzeit und sind 3 Monate freigestellt.
Dieses Modell lässt sich auch auf mehrere Jahre rechnen: Sie erhalten 5 Jahre 75% Ihres Gehalts, arbeiten 4 Jahre in Vollzeit und sind ein Jahr lang freigestellt. Der Vorteil: Ihre Sozialversicherung läuft wie gehabt. Der Nachteil: können oder wollen Sie vier Jahre lang nur 75% Ihres Gehalts beziehen?
4. Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub klingt zuerst einmal abschreckend und nach hohen Kosten. Tatsächlich stellt sich hier v.a. die Frage nach den Sozialversicherungen. Haben Sie allerdings ein kleines Polster auf dem Bankkonto, dann kann der unbezahlte Urlaub eine valide Option für Sie sein.
Je nachdem, wo und wie Sie Ihre Auszeit verbringen, ist eine separate Auslandskrankenversicherung sowieso ein „Must Have“. Ihre gesetzliche Krankenversicherung kann während dieser Zeit ruhen oder Sie versichern sich freiwillig. Auch in die Rentenversicherung können Sie freiwillig weiter einzahlen, um z.B. benötigte Beitragszeiten zu erreichen oder Anwartschaften zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie dazu kostenfrei und individuell.
5. Unkonventionelle Ideen
Sie erhalten ein 13tes Monatsgehalt, Urlaubsgeld und möchten gerne 3 Monate Auszeit nehmen? Kombinieren Sie doch einen Teil des Urlaubs des laufenden Jahres mit ein bis zwei Monaten unbezahltem Urlaub und fragen Sie an, ob das 13te Monatsgehalt und das Urlaubsgeld jeweils in einem der unbezahlten Monate ausgezahlt werden kann. So sind Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Achtung! Das 13te Monatsgehalt und das Urlaubsgeld reduziert sich anteilig um die Wochen des unbezahlten Urlaubs.
Achten Sie bitte darauf, dass im Vertrag schriftlich geregelt wird, was in den folgenden Fällen passiert:
• Sie erkranken während der Auszeit
• Sie sterben während der Auszeit
• Ihre Firma meldet während Ihrer Auszeit Insolvenz an
• Zudem sollte schriftlich festgehalten werden, ob es ein Rückholrecht durch den Arbeitgeber gibt, bzw. wie im Falle des Abbruchs Ihrer Auszeit vorgegangen wird.