Was ist der Unterschied zwischen einem „zeitbefristeten“ und „zweckbefristeten“ Arbeitsvertrag?
Bei einem zeitbefristeten Vertrag, endet Ihr Arbeitsverhältnis automatisch, wenn ein bestimmtes Datum eintritt. Man spricht von einem „kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag“.
Bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag, endet das Arbeitsverhältnis, wenn ein bestimmtes Ziel bzw. Ereignis eintritt. Ein Beispiel dafür ist die Vertretung eines erkrankten Kollegen, dessen Rückkehr unabsehbar ist.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Generell ist das nicht möglich. Eine vorzeitige außerordentliche Kündigung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen.
Wann sind Befristungen zulässig?
Befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich vereinbart werden. Eine Zeitbefristung ist höchstens zwei Jahre tragbar. Eine Zweckbefristung ist nur dann gültig, wenn ein Sachgrund gemäß § 14 Abs.1 TzBfG vorliegt. Ohne Sachgrund tritt eine Zeitbefristung in Kraft.
Ein Sachgrund kann vorliegen wenn:
- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht.
- Die Befristung im Anschluss an ein Studium oder eine Ausbildung erfolgt.
- Der Arbeitnehmer einen anderen vertritt.
- Die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt.
- Die Befristung zur Erprobung erfolgt.
Was passiert bei einer Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses?
Wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, ohne dass man darüber spricht, tritt eine automatische Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein.