Ausbildungen in Deutschland haben eine in der Ausbildungsordnung festgelegte Dauer. Diese liegt in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten (teilweise noch länger) und wird im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Generell ist es möglich, sowohl schon zu Beginn als auch während der Ausbildung, die Dauer zu verkürzen. Aber auch eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Für viele angehende Azubis ist aber bei der Ausbildungsplatzsuche sicherlich eher das Thema „Ausbildung verkürzen“ von größerem Interesse.
Schon vor Beginn der Ausbildung, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen. Erste Berufsausbildung oder das Abitur sind Gründe , um die Länge der Ausbildung um bis zu einem Jahr verkürzen zu können. Ebenso werden Praktika, oder ein Berufsorientierungsjahr bei einigen Berufsausbildungen angerechnet. Dass es sich bei den Tätigkeiten um solche handeln muss, die dem Ausbildungsberuf entsprechen, ist selbsterklärend. Die gesetzliche Regelung findet sich in §8 Berufsbildungsgesetz wieder.
Bei Verkürzung mit allgemeinem Schulabschluss gilt folgendes:
- Fachoberschulreife (Realschulabschluss): Verkürzung um bis zu 6 Monate möglich
- Fachhochschulreife und Abitur: Verkürzung um bis zu 12 Monate möglich
Bei Verkürzung durch Berufserfahrung oder gar einer beruflichen Vorbildung gilt folgendes:
- Abgeschlossene Berufsausbildung: Verkürzung um 12 Monate möglich
- Berufserfahrung (Praktika etc.): Können angemessen berücksichtigt werden. Verkürzung bis zu 6 Monaten möglich
Wichtig ist, dass der Antrag auf Verkürzung gleich zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Kammer vom Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb gestellt wird.
Wenn man während der Ausbildung verkürzen möchte, müssen zum Einen die Noten in der Berufsschule und der Zwischenprüfung sowie die betrieblichen Leistungen gut sein. Der Notendurchschnitt muss hierbei besser als 2,49 sein, um einen Antrag auf vorzeitige Zulassung Abschlussprüfung zu stellen. §45 Berufsbildungsgesetz regelt die Rechtslage.
Umgekehrt ist auch eine Verlängerung der Ausbildung möglich. Lange Krankzeiten, mangelhafte Ausbildung und andere Gründe kommen hierfür in Betracht. Auch im Falle einer Schwangerschaft kann die Ausbildung verlängert werden oder als Teilzeitausbildung fertig abgeschlossen werden. Informationen und Anträge zur Ausbildungsverkürzung oder -verlängerung sowie zur Teilzeitausbildung, erhalten Sie bei ihrer zuständigen Kammer, im Berufsinformationszentrum.