Der Anstellungsvertrag ist mit einem Dienstvertrag gleichzusetzen und beinhaltet Regelungen über die Vergütung des Geschäftsführers, Urlaubsdauer sowie die Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Allerdings sind der Anstellungsvertrag und die Ernennung zum Geschäftsführer nicht zwingend miteinander zu verknüpfen.
Wie wird man zum Geschäftsführer einer GmbH?
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung bestimmt laut § 46 Nr.5 GmbHG den Geschäftsführer. Dieser muss der Ernennung zustimmen, damit sie wirksam ist. Die Gesellschafterversammlung ist auch für den Abschluss eines Anstellungsvertrages zuständig. Gemäß § 10 GmbHG muss das Urteil zum Geschäftsführer ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Position als Geschäftsführer einer GmbH.
Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers:
Hauptsächlich muss der Geschäftsführer die festgelegten Gesellschaftsziele fördern. Im Gesetz heißt es: „Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.“
Folgenden Pflichten muss der Geschäftsführer nachgehen:
- Ordnungsgemäße Buchführung
- Jahresabschluss
- Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH
- Einberufung der Gesellschaftsversammlung
- Beantragung des Insolvenzverfahrens spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Rechte des Geschäftsführers:
Den oben aufgelisteten Pflichten kann nur dann adäquat nachgegangen werden, wenn der Geschäftsführer die GmbH gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Geschäftsführer ist aber nicht völlig frei, denn er unterliegt auch den Weisungen der Gesellschafter. Folglich können die Gesellschafter rechtliche Grenzen festlegen, die der Geschäftsführer nicht missachten darf.
Ein Beispiel wäre, dass ein festgelegter Eurobetrag für bestimmte Geschäfte eingehalten werden muss. Werden die festgelegten Rechte überschritten, können Sie durch Schadenersatz an die GmbH rechtliche Fakten schaffen. Zudem besteht die Gefahr einer Abrufung bzw. Kündigung des Anstellungsvertrages.