Geschäftsreisen innerhalb der EU unterscheiden sich seit Abschluss des Schengener Abkommens kaum noch von innerdeutschen Reisen. Es muss kein Visum beantragt werden, das Mitführen des Reisepasses ist nicht notwendig und die Einführung des Euro in mittlerweile 18 Staaten erleichtert den Zahlungsverkehr.
Anders sieht es aus, wenn es für die Geschäftsreise in außereuropäische Länder geht. New York gehört zu den Top-Reisezielen deutscher Geschäftsreisender und die USA damit zu einem der meist bereisten Länder. Da die europäische Reisefreiheit hier nicht mehr greift, gilt es einige Vorbereitungen zu treffen.
ESTA als Einreisegenehmigung
Als grundlegende Genehmigung zur Einreise in die USA können Reisende entweder ein Visum beantragen oder das Electronic System für Travel Authorization nutzen (ESTA) nutzen. Das ESTA ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem der Vereinigten Staaten, das vom Ministerium für Innere Sicherheit zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung ausländischer Reisenden eingeführt wurde.
Das ursprüngliche Ziel der Einführung von ESTA war es, die Daten aller Reisenden vor Reiseantritt mit den amerikanischen Fahndungs- und Strafverfolgungslisten abzugleichen. Die Einführung geschah als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 und ermöglicht es den USA nun einen Reisenden abzulehnen, noch bevor dieser überhaupt in ein Flugzeug steigen kann. Das Ausfüllen dieser Formulare hat aber bei einigen Reisenden dazu geführt, dass sie denken eine Art Visum für die USA bewilligt bekommen zu haben. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Unterschiede zwischen ESTA und Visum
Die Beantragung des ESTA bietet sich vor allem für Geschäftsreisende an, da es in diesem Rahmen viele Vorteile gegenüber dem üblichen Visum hat. Ein Visum eignet sich für Studenten, Arbeitssuchende und Auswanderer und ermöglicht im Regelfall eine Verweildauer von 2 Jahren in den USA mit Möglichkeit zur verlängerten Aufenthaltsdauer. Das ESTA hingegen schließt vor allem Touristen, umsteigende Reisende und Geschäftsreisende ein.
Hiermit ist ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Staaten möglich. Die Vorteile des ESTA gegenüber dem Visum: Die Beantragung ist online möglich und damit wesentlich einfacher, als beim Visum. Hier muss ein Termin bei der Botschaft gemacht werden, Formulare müssen beantragt und ausgefüllt werden und die Kosten sind wesentlich höher als beim ESTA.
Außerdem entsteht hierbei eine längere Wartezeit bis zur Genehmigung. Während sich die Wartezeit für die Bestätigung eines Visums auf bis zu 30 Tagen belaufen kann, wird der ESTA-Antrag für Geschäftsreisende in maximal 72 Stunden genehmigt. Abschließend lässt sich somit sagen, dass für Urlaube und Geschäftsreisen die Beantragung von ESTA vollkommen ausreichend ist und nicht extra ein Visum beantragt werden muss. Sobald Sie jedoch in irgendeiner Form in den USA festangestellt arbeiten oder beispielsweise im Rahmen eines Studiums lernen, wird ein Visum benötigt.