Doch während die Dauer der Mittagspause eindeutig geklärt ist, sorgt ihr Inhalt häufig für Unklarheiten. Die zentralen Fragen hierzu lauten: Was darf ein Mitarbeiter während seiner Mittagspause machen? Und was darf der Chef von ihm verlangen? Wir haben uns für Sie auf die Suche nach Antworten gemacht.
Telefongespräche entgegen nehmen
Frage: Darf der Chef vom Mitarbeiter verlangen, während der Mittagspause immer in Telefon-Reichweite zu sein, um eventuell Gespräche entgegenzunehmen?
Antwort: Nein.
Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine Mittagspause individuell und nach eigenen Wünschen zu gestalten. Er ist nicht dazu verpflichtet, in dieser Zeit Aufgaben zu erledigen, die Teil seiner Arbeit sind. Wer stets bereit ist, ans klingelnde Telefon zu gehen, macht streng genommen gar keine richtige Pause.
Botengänge erledigen
Frage: Mein Chef will, dass ich in der Mittagspause schnell etwas für Ihn zur Post bringe. Muss ich das tun?
Antwort: Nein.
Hier gilt das gleiche wie im Fall zuvor: Der Mitarbeiter kann frei entscheiden, mit welchen Tätigkeiten er seine Pause füllt. Ein kleiner Spaziergang ist immer eine gute Idee. Doch wenn der eher in den Park statt zur Postfiliale führen soll, besteht kein Grund, den Botengang für den Chef zu erledigen.
Beginn und Ende der Pause nach Wunsch des Chefs
Frage: Ist der Arbeitgeber befugt, Anfang und Ende meiner Mittagspause zu bestimmen?
Antwort: Ja.
Solang sich der Arbeitgeber an die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes hält, darf er seinen Mitarbeitern sehr wohl vorschreiben, von wann bis wann diese Pause machen sollen. Dies fällt unter sein Weisungs- beziehungsweise Direktionsrecht.
Die Faustregel für die Dauer einer Mittagspause besagt:
- zwischen 6 und 9 Arbeitsstunden mindestens 30 Minuten Pause
- ab 9 Arbeitsstunden mindestens 45 Minuten Pause
Natürlich darf jeder Chef seinen Mitarbeitern auch zeitlich umfangreichere Pausen gestatten.
Verbot, das Büro/Betriebsgelände zu verlassen
Frage: Darf der Chef seinen Mitarbeitern verbieten, während der Mittagspause das Büro oder Betriebsgelände zu verlassen?
Antwort: Nein.
Jeder Mitarbeiter darf während seiner Mittagspause nicht nur tun, was er will, sondern auch wo er es will. Es ist schlichtweg nicht zulässig, Angestellten vorzuschreiben, dass sie sich während der Pause nur in einem bestimmten Gebiet aufhalten dürfen.
Wegfall der Mittagspause
Frage: Darf der Arbeitgeber die Mittagspause komplett untersagen?
Antwort: Jain.
In diesem Sachverhalt kommt es auf die Anzahl der Stunden an, die ein Erwerbstätiger am Arbeitsplatz verbringt. Wer weniger als sechs Stunden am Tag, also beispielsweise in Teilzeit, arbeitet, hat in der Tat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause. Der Chef kann sie also durchaus untersagen.
Anders verhält es sich bei Arbeitstagen über sechs Stunden. Wenn diese Grenze überschritten wird, muss der Arbeitgeber seinem Angestellten mindestens eine halbe Stunde Pause genehmigen.
Versicherung
Frage: Was passiert, wenn ich mich in meiner Mittagspause verletze? Ist das ein Arbeitsunfall?
Antwort: Nein.
Kommt es in der Zeit der Mittagspause zu einem Unfall, bei dem sich ein Mitarbeiter verletzt, so muss der Arbeitgeber hierfür nicht „gerade stehen“.
Im Fachjargon spricht man davon, dass der Erwerbstätige in seiner Pause „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ nachgeht – und somit nicht dem Versicherungsschutz seines Arbeitgebers unterliegt.
Mittagspause am Schreibtisch
Frage: Darf mir mein Chef verbieten, am Schreibtisch zu essen?
Antwort: Ja.
Krümelnde Brötchen, tropfende Döner, klebrige Nachspeisen… ein Mittagessen ist der blanke Horror für jede Computertastatur und andere Gerätschaften an Ihrem Arbeitsplatz.
Weil die Gefahr besteht, Eigentum der Firma zu beschädigen, darf ein Arbeitgeber durchaus die Mittagspause am Schreibtisch oder einem anderen Arbeitsplatz verbieten – vorausgesetzt, eine entsprechende Regelung ist in der Betriebsordnung zu finden.
Noch ein Punkt, der gegen den Pausensnack am Schreibtisch spricht: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die 30-minütige Pause seiner Mitarbeiter auch wirklich durchzusetzen. Wenn diese jedoch gleichzeitig essen und Emails checken, hat das nicht viel mit Erholung und Entspannung zu tun.
Pause ans Ende legen, um früher Feierabend zu machen
Frage: Kann ich meine Mittagspause ans Ende der Arbeitszeit legen, um eher nach Hause gehen zu dürfen?
Antwort: Nein.
Es ist gesetzlich nicht gestattet, eine Pause an den Anfang oder das Ende des Arbeitstages zu legen, um später zu beginnen oder früher aufzuhören. Auch wenn der Chef seinen Mitarbeitern freistellt, wann sie in die Pause gehen, ist diese Taktik also unzulässig.
Freiwilliger Verzicht
Frage: Darf ich freiwillig auf meine Pause verzichten?
Antwort: Nein.
Wie bereits mehrfach im Artikel erwähnt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass seine Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebene Pausendauer einhalten.
Ist dies nicht der Fall, muss er bei Bekanntwerden der Umstände mit teils hohen Ordnungsgeldern rechnen.
Anzahl der Pausen pro Arbeitstag
Frage: Darf ich mehr als eine Pause pro Tag machen?
Antwort: Ja.
Der Gesetzgeber schreib vor, dass eine Pause mindestens 15 Minuten dauern muss. Wenn dem Erwerbstätigen 30 Minuten zur Verfügung stehen, kann er diese also auch in zwei Pausen mit je einer Viertelstunde Dauer splitten. Dieses Rechenbeispiel kann je nach Gesamtdauer der Pausen beliebig angepasst werden.
Experten raten übrigens dazu, lieber mehrere kurze statt einer langen Pause einzulegen und somit den Arbeitstag in mehrere „Teil-Etappen“ zu gliedern. Wenn Sie also insgesamt eine Stunde Pause pro Tag machen dürfen, ist es beispielsweise denkbar, eine große halbstündige Mittagspause zu machen und davor und danach je eine kurze Pause à 15 Minuten einzulegen. Solche Regelungen müssen aber immer mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden.
Mittagspause überziehen
Frage: Darf ich als Mitarbeiter meine Mittagspause überziehen?
Antwort: Nein.
Wenn die Mittagspause überzogen wurde, hat der Chef das Recht, den Mitarbeiter zum Nacharbeiten zu verpflichten.
In der Praxis herrscht jedoch eine gewisse Toleranz. Bei wenigen Minuten drückt der Vorgesetzte meist noch ein Auge zu und ordnet keine Überstunden an.
Pause machen will gelernt sein
Was alles in der Mittagspause erlaubt ist und was nicht, kann nicht immer sofort und eindeutig gesagt werden. Oder mit anderen Worten: Pause machen will gelernt sein!
Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Vorgesetzten und Angestellten kommt, sollte immer als erstes das offene Gespräch gesucht werden. Gemeinsam werden meist Lösungen gefunden, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.