Die vereinbarte Probezeit, kann je nach Arbeitsvertrag eine andere Auffassung haben. Einerseits kann das Arbeitsverhältnis befristet sein und endet nach Ablauf der Probezeit. Eine solche Befristung ist laut Gesetz zulässig und sehr unbeliebt unter den Arbeitnehmern.
Andererseits können drei oder sechs Monate als Erprobung gelten, sodass nach Ablauf der Probezeit ein unbefristeter Dauerarbeitsvertrag besteht. Im Allgemeinen sind Arbeitsverhältnisse mit vorgeschalter Probezeit die Regel. Nur in Ausnahmefällen werden befristete Probearbeitsverträge abgeschlossen.
Kann man während der Probezeit gekündigt werden?
Arbeitnehmer, die sich in der Probezeit befinden, genießen auch den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Aus diesem Grund, kann ihnen während der Erprobung nicht einfach gekündigt werden.
Dabei wird unterschieden zwischen:
- Befristeten Probearbeitsverhältnis und
- Dauerarbeitsvertrag mit vorgeschalteter Erprobungsphase.
Ist Letztere abgeschlossen, besteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen.
Was versteht man unter einem Probearbeitsverhältnis?
Bei einem befristeten Probearbeitsverhältnis, läuft der Arbeitsvertrag automatisch nach Ende der Erprobung ab. Im Prinzip können Arbeitnehmer nichts dagegen einwenden, um ein Arbeitsverhältnis weiterzuführen. Vorausgesetzt die vereinbarte Befristung war von Anfang an unwirksam. Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist während der Probezeit eine ordentliche Kündigung nicht zulässig. Jedoch kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn die Option einer ordentlichen Kündigung vertraglich festgelegt wird.
Was wird hingegen unter einem Dauerarbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit verstanden?
Ein Dauerarbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Erprobung, wird mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gleichgesetzt. Ein solches Arbeitsverhältnis kann unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Der Kündigungsschutz findet seine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer seit sechs Monaten im Betrieb arbeitet und der Betrieb mindestens elf Arbeitnehmer beschäftigt.
Gibt es wichtige Kündigungsfristen?
Sind im Arbeits- oder Tarifvertrag keine Kündigungsfristen festgelegt, kommt § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Einsatz. Darin heißt es: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
Normalerweise kann das Arbeitsverhältnis mit einer 4-Wochen-Frist (bis zum 15. oder zum Monatsende) gekündigt werden. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen, ist die ordentliche Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zulässig und wirksam.
Wie lange kann eine Probezeit dauern?
In der Regel wird die Probezeit frei vereinbart. Das Gesetz hält eine Begrenzung für notwendig, wenn die Tätigkeit eher einfach zu erlernen ist und der Arbeitnehmer nicht so viel Zeit benötigt wie bei einer komplizierten Arbeit.
Bei einfachen Tätigkeiten ist eine Probezeit von drei bis vier Monaten angemessen. Bei schwierigeren Tätigkeiten sind bis zu neun Monate angemessen. Allgemein sind sechs Monate ausreichend.
Urlaub während der Probezeit
Je nach Art Tätigkeit sind Probezeiten übrigens unterschiedlich lang. Grundsätzlich sollte eine Dauer von sechs Monaten allerdings nicht überschritten werden. Während dieser Zeit besteht sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber die Möglichkeit, von der sogenannten „verkürzten Kündigungsfrist“ Gebrauch zu machen. Diese besagt, dass ein Job mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden kann.
Übrigens hat man während der Probezeit theoretisch auch das Recht, sich ein paar freie Tage zu gönnen, dennpro Monat hat jeder Angestellte Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Nicht selten wird für die Probezeit jedoch eine Urlaubssperre vom Vorgesetzten verhängt, an die man sich dann auch halten sollte. Doch egal ob mit oder ohne Erlaubnis: Urlaubstage nehmen sollte man sich während der ersten Wochen ohnehin nur, wenn es gar nicht anders geht. Alles andere wirkt nicht so, als ist euch der neue Job wirklich wichtig.
Grundsätzlich gilt: Wer sich seinen neuen Kollegen gegenüber freundlich und hilfsbereit verhält, die ihm aufgetragenen Aufgaben gewissenhaft erledigt und versucht, sich in die Arbeitsabläufe zu integrieren, hat gute Chancen, nach der Probezeit ein fester Mitarbeiter des Unternehmens zu werden.