In manchen Fällen dürfen leitende Angestellte sogar bei Einstellungen und Entlassungen mitbestimmen.
Welche Pflichten haben leitende Angestellte?
Im Prinzip unterliegen leitende Angestellte strengeren Verhaltenspflichten als andere Arbeitnehmer. Aus diesem Grund, kann schon ein Fehlverhalten des leitenden Angestellten im „privaten“ Leben zu einer Kündigung führen, wenn dadurch das Ansehen des Arbeitgebers geschädigt wird. Als leitender Angestellter, müssen Sie die Interessen Ihres Arbeitgebers bewahren und das Unternehmen adäquat repräsentieren.
Was ist der Unterschied zwischen leitende Angestellte und Arbeitnehmer?
Leitende Angestellte sind „normale“ Arbeitnehmer, die mehr Entscheidungsspielraum und einen besseren Draht zum Arbeitgeber haben. Die allgemeinen Rechtsvorschriften für „normale“ Arbeitnehmer, gelten folglich auch für leitende Angestellte. Somit unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht und können bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten vor dem Amtsgericht klagen. Allerdings werden sie nicht vom Betriebsrat vertreten, sondern von einem sog. Sprecherausschluss, der wenn vorhanden, von leitenden Angestellten des Betriebs bestimmt wird.
Genießt ein leitender Angestellter Kündigungsschutz?
Wie jeder andere Arbeitnehmer, kann sich ein leitender Angestellter auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen, wenn er in einem Betrieb arbeitet, der mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Mithin kann ein leitender Angestellter nur entlassen werden, wenn die Kündigung im Sinne des KSchG gerechtfertigt ist. Das heißt, es müssen verhaltens- oder personenbedingte Gründe vorliegen.
Können leitende Angestellte beim Kündigungsprozess eine Abfindung erlangen?
Ein leitender Angestellter verfügt über weniger starke Druckmittel als ein normaler Arbeitnehmer. Es besteht für den Arbeitgeber nicht die Gefahr ihn weiter beschäftigen zu müssen.