1. Rechtsformen
Wie bei uns zwischen UG, GmbH, AG und Co. unterschieden wird, gibt es auch in den USA verschiedene Rechtsformen, welche bei der Gründung eines Unternehmens möglich sind. Das Jedoch gibt es hier noch einmal erheblich Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesstaaten, da das föderalistische System der Vereinigten Staaten es jedem Bundesstaat erlaubt, ein eigenes Gesellschaftsrecht zu entwickeln.
Hauptsächlich wird zwischen der Corporation, der Limited Liability Company und der Limited Liab
ility Partnership unterschieden. Eine Corporation ist eine juristische Person, welche Bankkonten eröffnen, Grundstücke kaufen, Verträgen schließen und Geschäft bedienen kann. Eines der Hauptmerkmale dieser Geschäftsform ist, dass seine Eigentümer in der Regel nicht für die Schulden der Gesellschaft persönlich haftbar sind. Eine Limited Liability Company ist eine Form der Kapitalgesellschaft. Hierbei haftet kein Gesellschafter persönlich. Teilhaber können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Diese Rechtsform findet hauptsächlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Anwendung. Die Limited Liability Partnership ist eine Personengesellschaften. Der Unterschied zur Limited Liability Company besteht darin, dass die Gesellschafter die Geschäftsführung direkt ausüben können.
2. Pluspunkte einer Firmengründung in den USA
Den American Dream „Vom Tellerwäscher zum Millionär“ träumen auch heute noch viele Auswanderer, die den Neustart in den USA wagen. Und dies nicht zu Unrecht. Eine Unternehmensgründung in den USA ist im Vergleich zu einer Firmengründung in Deutschland wesentlich einfacher. Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise gelten die Vereinigten Staaten weiterhin als Weltmacht und Vorreiter. Innovationen schießen aus dem Boden und Neuentwicklungen und Fortschritte werden unterstützt.
So ist bei einer Firmengründung beispielsweise ist kein Stammkapitel erforderlich und die steuerliche Belastung ist wesentlich geringer als in den meisten europäischen Staaten. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist in Amerika außerdem mit weitaus weniger bürokratischem Aufwand verbunden als in Deutschland. In vielen Bundesstaaten ist der Schritt in die Selbstständigkeit sogar ohne amtliche Genehmigung, Zertifikat oder Lizenz möglich. Firmen in Nevada und Delaware haben in den USA nicht einmal eine Buchführungs- oder Bilanzierungspflicht. Auch bei der Änderung von Gesellschaften, Sitzverlegungen und Namensänderungen sind die USA Vorreiter: Solche Dinge sind auf elektronischem Wege, ohne großen Papieraufwand und schnell möglich.