Erster Grund: Glaubens- oder Gewissenskonflikt
Sie sollen eine Aufgabe erledigen, die nicht mit Ihrem Gewissen oder Glauben zu vereinen ist? Lehnen Sie diese ab und erklären Sie dem Chef Ihre Beweggründe.
Zweiter Grund: Pflichtenkollision
Sollte die neue Arbeitsanweisung verhindern, dass Ihre eigentlichen Aufgaben und Tätigkeiten vernachlässigt oder nicht zufriedenstellend ausgeführt werden, dürfen Sie mit gutem Gewissen die Anweisung ablehnen.
Dritter Grund: Gehaltsrückstände oder unzulässige Mehrarbeit
Wenn bei Ihnen ein Gehaltsrückstand besteht, müssen Sie die Arbeit nicht ausführen. Auch wenn eine unzulässige Mehrarbeit verlangt wird, dürfen Sie ‚Nein‘ sagen.
Vierter Grund: Gefahr für die Gesundheit
Geht mit der Anweisung des Chefs eine Gefahr für Ihre Gesundheit einher, sollten Sie diese ablehnen. Ihre Gesundheit ist wichtiger als jede zu verrichtende Arbeit. Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitsplatz an sich eine gesundheitliche Gefahr darstellt.
Fünfter Grund: Überschreitung des Weisungsrecht
Die Aufgaben, die Sie übernehmen sollen, fallen nicht in Ihr Aufgabenfeld und entsprechen diesem auch nicht? Dann müssen Sie den Anweisungen nicht Folge leisten. Der Arbeitgeber hat, durch die Überschreitung des Weisungsrechts, seine Pflicht verletzt.
Sechster Grund: Gesetzliche Vorschriften werden gebrochen
Brechen die Arbeitsanweisungen eine gesetzliche Vorschrift, müssen Sie diese in keinem Fall befolgen.
Siebter Grund: Missachtung des Umweltschutzes
Last but not least: Auch wenn es seltener vorkommen mag, wenn die Anweisung gegen den Umweltschutz verstößt, sind Sie nicht dazu verpflichtet die Aufgabe auszuführen.
Im Allgemeinen stehen Ihnen als Arbeitnehmer noch weitere Rechte zu. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen und dürfen in gegebenem Anlass auch Kontra geben.