- Kommt es beispielsweise vor, dass Ihnen ein Monatsgehalt nicht gezahlt wurde, ohne dass der Arbeitgeber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, wäre eine Lohnklage zwar legitim, aber sie würde auch zu Unverständnis beim Arbeitgeber und Gericht führen.
- Wenn dem Unternehmen Ihres Arbeitgebers die Insolvenz droht und zwei oder mehr Monatszahlungen offen stehen, ist eine Lohnklage völlig begründet. Dem Arbeitnehmer drohen Probleme, wenn er länger als ein halbes Jahr damit wartet, gerichtlich gegen die Zahlungsaussetzungen anzugehen. Das Gericht nimmt in einem solchen Fall an, dass der Arbeitnehmer schwarz bezahlt wurde.
Müssen Lohnrückstände vor der Lohnklage angemahnt werden?
Grundsätzlich ist eine vorherige Abmahnung keine erforderliche Voraussetzung für eine wirksame Lohnklage. Deshalb können Sie auch dann klagen, wenn Sie Ihren offenen Lohn vorher nicht angemahnt haben.
Muss man den Bruttolohn oder den Nettolohn einklagen?
Aufgrund der Tatsache, dass der Bruttolohn den Nettolohn beinhaltet, steht es jedem Arbeitnehmer frei, den Brutto- oder den Nettolohn einzufordern. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte im Klageantrag nicht nur die Höhe des offenen Betrages stehen, sondern ob es sich bei der Summe und brutto oder netto handelt.
Argumente, die für eine Bruttolohnklage sprechen, sind die folgenden zwei:
- Die Gefahr bei einer Nettolohnklage besteht darin, dass der Arbeitgeber keine Lohnsteuer an das Finanzamt zahlt. Demnach müsste der Arbeitnehmer im Nachhinein selbst dafür aufkommen.
- Wenn die Höhe des Bruttoarbeitslohns monatlich schwankt, dann ist der Nettolohn nicht klar definiert. Dadurch entsteht das Problem, dass es schwierig wird den Nettolohn aus dem Bruttolohn zu kalkulieren. Mithin ist der Arbeitgeber aber dazu verpflichtet, eine richtige Lohnabrechnung durchzuführen.
Welche Angaben muss eine Lohnklage enthalten?
Die Lohnklage muss gemäß § 130 Zivilprozessordnung und § 253 Abs.1 ZPO Folgendes enthalten:
- Die Bezeichnung des angerufenen Gerichts
- Die Bezeichnung der Parteien und Ihrer gesetzlichen Vertreter sowie deren Anschriften
- Die gestellten Anträge
- Die Unterschrift der Person, die die Klage verantwortet.