Wer trägt die Kosten für Bewerbungsunterlagen?
Grundsätzlich muss der Bewerber für die Kosten der Bewerbungsmappe samt Fotos, Kopien, Bescheinigungen inklusive Portokosten aufkommen. Handelt es sich um ungewöhnliche Unterlagen wie beispielsweise einen psychologischen Eignungstest, trägt der Arbeitgeber die Kosten.
Wozu ist man als Arbeitgeber in puncto Bewerbungsunterlagen verpflichtet?
Der Arbeitgeber muss die Unterlagen sorgfältig aufbewahren und sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens auf seine Kosten zurücksenden. Diese Regelung gilt nur, wenn er die Bewerbungsprozedur einleitet. Hingegen ist der Arbeitgeber bei Initiativbewerbungen nicht dazu verpflichtet, die Unterlagen an den Bewerber zurückzuschicken.
Wer trägt die Kosten des Vorstellungsgesprächs?
Laut § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), übernimmt der Arbeitgeber die anfallenden Kosten, wenn er einen Bewerber zur Vorstellung auffordert. Der Bewerber wird in diesem Fall als Beauftragter gesehen und der Arbeitgeber als Auftraggeber. Solange der Arbeitgeber darüber informiert ist, können folgende Kosten übernommen werden:
- Fahrtkosten bei weiter entfernten Wohnorten
- Flugkosten
- Übernachtungskosten, wenn An- und Abreise nicht an einem Tag zumutbar sind