Demnach haben Arbeitnehmer ein Recht auf eine Abfindung, wenn eine vertragliche Anspruchsgrundlage im Tarifvertrag oder in Sozialplänen vorliegt. In der Regel besteht bei einer betriebsbedingten Kündigung immer ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Welche Möglichkeiten ergeben sich für eine Abfindung beim Kündigungsschutzgesetz?
- Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer gemäß § 1 a KSchG eine Abfindung anbieten
- Der Arbeitgeber muss in der Kündigungserklärung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgt
Wie hoch ist für gewöhnlich eine Abfindung?
- Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr
- Wenn der Arbeitnehmer in zehn Jahren Beschäftigung, zuletzt 5000 Euro Brutto monatlich verdient hat, kann er mit einer Abfindung zwischen 25.000 Euro bis ca. 50.000 Euro rechnen
Auswirkungen der Abfindung auf Sozialabgaben Steuern und Arbeitslosengeld
- Bei einer Abfindung wird eine Besteuerung fällig
- Grundsätzlich wirkt sich die Abfindung nicht negativ auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus
- Nachteile können sich z.B. dann ergeben, wenn der Arbeitnehmer die Verkürzung der Kündigungsfristen einwilligt