Wie viele Urlaubstage darf ein Arbeitnehmer beanspruchen?
Gemäß § 3 BurlG hat ein Arbeitnehmer, der sechs Tage die Woche arbeitet, einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (= vier Wochen). Werktage sind alle Tage einer Woche, außer Sonn- und Feiertage. Der Mindesturlaub für Arbeitnehmer, die fünf Tage in der Woche arbeiten, beträgt 20 Tage. Bei nur vier Arbeitstagen pro Woche, hat man 16 Urlaubstage pro Jahr.
Rechnung: 24 Werktage/6 Werktage = 4 Wochen Urlaub
4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage
4 Wochen x 4 Arbeitstage = 16 Arbeitstage
usw.
Wann haben Sie erstmals Urlaubsanspruch?
Der volle Urlaubsanspruch kann bei einem neuen Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten erworben werden. Wenn Sie die Wartezeit noch nicht hinter sich gebracht haben, steht Ihnen ein Teilurlaub zu. Dieser beträgt 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des bisherigen Arbeitsverhältnisses.
Müssen Urlaubswünsche berücksichtigt werden?
Auf Urlaubswünsche des Arbeitnehmers muss gemäß § 7 Abs. 1 BurlG in jedem Fall Rücksicht genommen werden. Den Wünschen eines Arbeitnehmers kann nicht nachgegangen werden, wenn z.B. dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche schutzwürdigerer Arbeitnehmer entgegenstehen, die unter sozialen Aspekten eine höhere Priorität haben.
Wer legt den Urlaub fest?
Ausschließlich der Arbeitgeber entscheidet, ob Sie den Urlaub zur gewünschten Zeit nehmen dürfen oder nicht. Auch die Tatsache, dass Ihre Urlaubswünsche berücksichtigt werden müssen, ändert nichts daran, dass die Gewährung des Urlaubs durch den Arbeitgeber erfolgt. Eine Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Was tun wenn Sie im Urlaub erkranken?
„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ (§ 9 BurlG)
Der Urlaub wird gewährt, damit sich der Arbeitnehmer erholen und sich eine schöne Zeit machen kann. Da bei Krankheit ein solcher Entspannungszustand nicht erreicht werden kann, gehen die Urlaubstage an denen Sie krank waren nicht verloren.