1. Woher kommt der schlechte Ruf von Personaldienstleistern?
Grundsätzlich ist die Branche erheblich besser, als ihr Ruf. Es gibt eine Reihe guter Betriebe auf dem Markt, die wertvolle Dienstleistungen erbringen, welche nicht mehr wegzudenken sind. Zahlreiche Unternehmen sind auf professionelle Personaldienstleister angewiesen und schätzen deren Existenz sehr. Doch angesichts der mediengetriebenen und polarisierenden Berichterstattung, ist das Bild der Branche landläufig nicht das Beste.
In der öffentlichen Berichterstattung werden häufig „schwarze Schafe“ herausgepickt und als allgemein gültiges Beispiel dargestellt. Doch was des Öfteren missverstanden wird: Personaldienstleister sind elementarer Bestandteil für die Rekrutierung von Fachpersonal für Unternehmen einerseits und wertvolle Hilfe für die Stellensuche und Vermittlung von Arbeitslosen andererseits.
2. Welche Aufstiegschancen habe ich bei einem Dienstleister?
Gerade Personaldienstleister sind um die Aufstiegschancen der Arbeitnehmer sehr bemüht. Selbstverständlich kommt auch hier das Leistungsprinzip zum Tragen: Wer gut ist, hat bessere Perspektiven. Dadurch sind die Aussichten mindestens genauso gut, wie bei allen anderen Beschäftigungsverhältnissen. Aufstiegsangebote und Unterstützung, etwa durch Schulungen, sind bei guten Personaldienstleistern keine Seltenheit und eher die Regel.
3. Wie sieht die Entlohnung aus (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Höhe des Gehalts etc.)?
Im Tarifvertrag zur „Zeitarbeit“ ist die Entlohnung lückenlos geregelt. Darin stellen der Arbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP / IGZ und die DGB -Mitgliedschaftsgewerkschaften verbindliche Regelungen für die Beschäftigten auf. Die Orientierung an regionalen Marktpreisen der Berufsbilder sorgt dafür, dass sich tarifliche und soziale Unterschiede mehr und mehr ausgleichen.
Meist wird ohnehin übertariflich gezahlt, den Fachkräftemangel gibt es überall. Letztlich sorgen die Branchenzuschläge mit tariflich geregelten und zeitabhängigen Aufstockungen des Lohn und Gehalts in vielen Branchen für monetäre Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit. Selbstverständlich gibt es auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
4. Welche Art von Weiterbildungen kann ich nutzen/machen?
Im Wesentlichen werden einsatzfreie Zeiten sinnvoll und bedacht mit Schulungen jeglicher Art überbrückt. Dabei wird im Einzelfall geklärt, was für den Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit die beste Variante ist. Durch Schulungen steigen die Übernahmemöglichkeiten und damit einhergehend die Aufstiegschancen essentiell.
Stets darauf bedacht, den direkten Bezug zum Einsatzgebiet herzustellen, tragen insbesondere die Modulschulungen zur Förderung der Spezialkenntnisse bei. Erwartungsgemäß werden diese ebenso wie berufsbegleitende Studiengänge oder Kurse – zum Beispiel Sprachkurse – vom Personaldienstleister mitfinanziert. Die Auswahl der Weiterbildungen liegt sinnigerweise beim Einsatzbetrieb sowie dem Personaldienstleister und Arbeitnehmer.
5. Wie sieht die rechtliche Sicherheit der Arbeitnehmer aus?
In der Praxis gibt es auch bei Personaldienstleistern befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse. Eine Probezeit ist dabei stets üblich wie in jedem anderen Anstellungsverhältnis auch. Bei endenden Einsätzen wird nicht sofort eine Kündigung ausgesprochen, der Dienstleister wird alles für den Arbeitnehmer tun um Folgeprojekte zu akquirieren und den Einsatz zu verlängern. Schulungen und Weiterbildungen sind hierbei wie erwähnt immer eine denkbare Option.
Gerade unbefristete Arbeitsverträge sind nicht ohne Weiteres kündbar. Auch hier gelten gesetzliche Fristen und Regelungen.