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Der Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Durch ihn verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Gewährung des vereinbarten Arbeitsentgelts, Urlaubs und eventuellen Zusatzleistungen.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden?
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Eine formlose Einigung beider Parteien ist möglich. Soll allerdings ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, reicht eine mündliche Abmachung nicht aus. Der Vertrag gilt somit als unbefristet.
Was tun, wenn die Bezahlung nicht geregelt ist?
Auch wenn man die Höhe der Vergütung noch nicht geregelt hat, kann ein Arbeitsvertrag wirksam zustande kommen. In diesem Fall gilt folgender Paragraph:
§ 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Welche Vorteile hat der schriftliche Arbeitsvertrag?
Es ist ratsam den Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Ansonsten riskieren Sie bei Meinungsverschiedenheiten, dass eine der beiden Vertragsparteien nicht die besprochenen Gegenleistungen erbringt.