Wie kann das Gesetz vor Diskriminierung schützen?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beinhaltet die wichtigsten Antidiskriminierungsvorschriften. Diese basieren seit 2006 auf EU-Richtlinien. Das AGG legt folgende Definitionen in den einzelnen Merkmalen fest:
Alter: Hier ist das Lebensalter und nicht das Dienstalter gemeint. Verboten ist demnach die Benachteiligung von jüngeren bzw. älteren Kollegen.
Behinderung: Danach sind Menschen behindert, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit von der Norm des Lebensalters abweicht.
Ethnische Herkunft: Hier ist eine Diskriminierung aus rassistischen Gründen gemeint. Es ist verboten einen Menschen wegen seinen Abstammungsmerkmalen (Hautfarbe, Sprache etc.) zu benachteiligen.
Geschlecht: Obwohl das Gesetz hauptsächlich für Frauen entwickelt wurde, gilt es auch für Männer, die einen typischen Frauenberuf ausüben möchten.
Religion: Hier sind die auf das Jenseits bezogenen Glaubensvorstellungen und die diesseitige Überzeugungen der Weltanschauung gemeint. Politische Meinungen stehen somit außen vor.
Sexuelle Identität: Hier sind die heterosexuellen und homosexuellen Neigungen gemeint. Außerdem sind Transsexuelle und Zwitter geschützt.
Welche Diskriminierungsformen sind verboten?
Es gibt verschiedene Diskriminierungsformen. Manche sind nicht sofort erkennbar, jedoch sind alle gleich strafbar.
Das AGG unterscheidet fünf Formen:
1. Unmittelbare Benachteiligung
2. Mittelbare Benachteiligung
3. Belästigung
4. Sexuelle Belästigung
5. Anweisungen zur Benachteiligung
Lesen Sie hier was man unter den einzelnen Benachteiligungen versteht