1. Niemand ist vollkommen!
Auch Personalverantwortliche wissen, dass die Anforderungen in einigen Ihrer Stellenausschreibungen nahezu utopisch formuliert sind. Fast niemand schafft es, mit Anfang 20 ein in Regelstudienzeit abgeschlossenes Studium mit Auslandserfahrung, Praktika und sozialen Engagement vorweisen zu können. Auch kaum ein Arbeitnehmer mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung kann einen lückenlosen und vollkommen geradlinigen Lebenslauf aufweisen. Seien Sie deswegen nicht zu streng mit sich! Sie sollten natürlich darauf achten, dass Anforderungsprofil in der von Ihnen ausgewählten Stellenausschreibung grob zu erfüllen. Wenn Sie hinter einer oder zwei von zehn Anforderungen jedoch keinen perfekten Haken setzen können, sollten Sie sich dadurch nicht von einer Bewerbung abhalten lassen.
2. Niemand ist perfekt!
Denn auch Ihr zukünftiger Arbeitgeber weiß, dass niemand perfekt ist. Und noch viel wichtiger: Die meisten Arbeitgeber wollen das auch gar nicht! Lassen Sie sich deswegen auf keinen Fall zu schnell nervös machen!
Absolventen und Arbeitnehmer ohne Ecken und Kanten finden in Auswahlprozessen häufig sogar weniger Berücksichtigung als Bewerber, die durch ein paar Besonderheiten in Ihrem Werdegang aus der Masse herausstechen und dadurch vielleicht weniger perfekt, aber dafür interessanter wirken. Ihr Fachwissen können Sie innerhalb des Unternehmens noch weiter ausbauen und lernen müssen Sie sowieso noch einmal spezifisch bei jedem neuen Arbeitgeber. Charakter müssen Sie hingegen von Anfang an mitbringen. Das weiß auch jeder Arbeitgeber!
3. Lügen haben kurze Beine!
Vor allem in ähnlichen Branchen kennen sich die Personalverantwortlichen unterschiedlicher Unternehmen und es ist keine Seltenheit, dass sich ein Vorgesetzter vor der finalen Besetzung einer wichtigen Position bei ehemaligen Arbeitgebern über den Bewerber informiert. Falschangaben in Bewerbungen fliegen deswegen meist schneller auf, als Bewerber sich dies vorstellen können. Wenn das passiert führt dies in der Regel zum sofortigen Ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess. Noch schlimmer wird es, wenn Sie aufgrund von Falschangaben bereits eingestellt wurden. Fliegt dies im Nachhinein auf, kann Sie das Ihren Job kosten! Versuchen Sie es deswegen lieber erst gar nicht! Gehen Sie stattdessen souverän mit „Fehlern“ in Ihrem Lebenslauf um. Ignorieren Sie beispielsweise Lücken im Lebenslauf nicht, sondern geben Sie wahrheitsgemäß an, was Sie in dieser Zeit getan haben. Sind Sie ein Jahr im Ausland gewesen oder haben Sie sich in Deutschland eine Auszeit genommen? Diese als Gap Year oder Sabbatical bezeichneten Auszeiten sind heutzutage anerkannt und können ohne Probleme aufgeführt werden. Erklären Sie dann in einem Satz, wozu Sie die Zeit genutzt haben. Waren Sie beispielsweise eine Zeit lang arbeitslos, sollten Sie die Formulierung „arbeitssuchend“ im Lebenslauf wählen. Schon klingt der Abschnitt wesentlich positiver und fällt nicht mehr als Dorn ins Auge. Auch eine Kündigung sollten Sie ehrlich angeben.
Letztendlich ist es für beide Seiten besser, wenn Sie von Anfang an mit offenen Karten spielen. Eine Falschangabe in der Bewerbung bekommen Sie so schnell nicht zurückgedreht und Sie wird Sie nicht nur während des Bewerbungsprozesses, sondern bei Erfolg Ihrer Bewerbung auch danach verfolgen. Deswegen gilt bei der Bewerbung wie im Alltag: Ehrlich währt am längsten.