Ein Arbeitsstreik kommt dann zustande, wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern in einem Unternehmen oder einer Gewerkschaft gemeinsam die Arbeitsleistung verweigert. Ziel eines Streiks ist es, den Arbeitgeber dazu zu bewegen einen Kompromiss in den Verhandlungen einzugehen und den Arbeitnehmern dadurch bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Kann der Arbeitgeber mit Abmahnungen oder Kündigungen drohen?
In der Regel werden Arbeitnehmer im Falle eines Streiks vor einer Abmahnung oder Kündigung geschützt. Denn unter bestimmten Gesichtspunkten, ist das Streiken zulässig, sodass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht entlassen dürfen. Streikende Arbeitnehmer können sich auf Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG) berufen, denn gemäß dieses Gesetzes, hat jeder das Recht, seine Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern. Ein Streik muss grundsätzlich legal sein und einen positiven Beitrag zur gewerkschaftlichen Politik leisten.
Wann ist ein Streik legal?
Streiks sind immer dann zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Wenn der Streik von einer Gewerkschaft unterstützt und organisiert wird
- Streikende beabsichtigen ein tariflich regelbares Ziel, ohne den Gesetzgeber unter Druck zu setzen
- Das gewünschte Ziel muss auch zulässig sein, d.h. nicht gegen den Grundsatz des Tarifrechts verstoßen
- Erst nach vorherigen Verhandlungen darf gestreikt werden. Der Streik muss das letzte Mittel sein („ultima ratio“)
Welche Möglichkeiten hat die Arbeitgeberseite auf Streiks zu reagieren?
Arbeitgeber als auch Arbeitgeberverbände sind rechtlich in der Lage, einen Tarifvertrag abzuschließen. Anders als Arbeitnehmer dürfen Arbeitgeber nicht streiken, aber es liegt in ihrer Hand, die streikenden Arbeitnehmer weiterhin zu bezahlen. Eine Maßnahme gegen den Streik ist die Aussperrung. Darunter versteht man die Verweigerung der Lohnzahlung während der Streikdauer. Eine solche Aussperrung ist unter den gleichen Voraussetzungen wie für den Streik rechtmäßig.
Folgen der Streikbeteiligung
Ein unzulässiger Streik, könnte schwerwiegende Folgen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Ist der Streik rechtmäßig, werden zwar solche arbeitsrechtlichen Sanktionen ausgeschlossen, aber der Arbeitnehmer würde für die Dauer des Streiks keinen Arbeitslohn erhalten. „Ist der Arbeitnehmer durch Beteiligung an einem inländischen Arbeitskampf arbeitslos geworden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zur Beendigung des Arbeitskampfes.“ [§ 146 Abs.2 SGB III]